Hallo,
ich habe nebenberuflich eine GbR mit 3 Gesellschafter.
Da wir ein Gebrauchtmöbelmarkt sind, fahren wir sehr viel
mit dem eigenen privaten PKW (kein Firmenwagen) zu privaten Haushalte um Möbel zu besichtigen.
Ich wollte fragen, ob ich diese bei der Steuererklärung geltend machen kann und wenn ja, wo trage ich diese ein?
Ich habe gelesen, das diese wohl Sonderausgaben sind und nicht in der EÜR eingetragen werden können. Aber wo soll ich die eintragen??? Ich habe Easy Büro.
Ich bitte um schnelle HILFE!! DAnke
Sonderbetriebsausgaben mit einer normalen Reisekostenabrechnung, die an die GbR gerichtet ist funktionieren. Der Satz beträgt 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, erhöht um 2 Cent je mitgenommene Person.
http://www.betriebsausgabe.de/download/vorlage-reise…
Die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte würde ich als Sonder-Betriebsausgaben geltend machen. (In der Erklärung der GbR)
Oder man rechnet es über das Fahrtenbuch ab. Sollte sowieso geführt werden!!!
Die Fahrtkosten bleiben aus der GbR Gewinnermittlung draussen.
Z.B. GbR macht 10 000 € Gewinn und hat 2 Gesellschafter, auf jeden fallen dann 5000 € zum Versteuern.
Von diesen 5000 € kann jeder Gesellschafter die Kosten abziehen, die er mit seinem PKW gefahren ist.
Schließlich gehören die PKW jedem Gesellschafter selbst und nicht der Gesellschaft.
Jeder bezahlt ja auch individuell Steuern, Versicherung, Inspektionen, Sprit für seinen Wagen, also kann er die Kosten auch nur individuell absetzen.
Leider kann ich derzeit aus Zeitgründen außerhalb bestehender Mandatsverhältnisse keine individuellen Anfragen beantworten.
Ich bitte um Verständnis.
mFG
A. Gesierich, StB