Hallo Nici,
du fragst jetzt nach einem „Pendlerfreibetrag“ - einen solchen gibt es im deutschen Steuerrecht nicht, aber im österreichischen Recht scheint es so etwas zu geben.
Deshalb muß ich jetzt doch erst einmal nachfragen: lebst du in Deutschland?
Was ich geschrieben hatte, ist das in Deutschland geltende Recht - falls du in Österreich, der Schweiz oder auch irgendeinem anderen Land wohnst, wird das höchstwahrscheinlich anders aussehen!
Mit ausländischem Steuerrecht kenne ich mich aber überhaupt nicht aus, da müßte ich dann vollständig kapitulieren.
Falls du aber in Deutschland wohnst, dann meinst du mit „Pendlerfreibetrag“ vermutlich eine Lohnsteuerermäßigung - also die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte.
Ob sich diese Eintragung „lohnt“ oder nicht, ist Auffassungssache: es macht im Endeffekt finanziell nämlich keinen Unterschied.
Wenn du dir vom Finanzamt deine Werbungskosten vorab auf der Lohnsteuerkarte eintragen läßt, dann zieht dir dein Arbeitgeber jeden Monat etwas weniger an Lohnsteuer ab und zahlt dir auf diese Weise etwas mehr Nettolohn aus.
Dann gibst du im nächsten Jahr deine Steuererklärung ab, bekommst dabei aber dann nicht wirklich viel Geld zurückerstattet, weil die Kosten ja schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.
Läßt Du KEINEN Freibetrag eintragen, bekommst du monatlich weniger Lohn ausgezahlt, hast aber dafür dann bei Abgabe der Steuererklärung eine nette Erstattung zu erwarten.
Rechnet man dabei aber mal die Summen zusammen, dann kommt im Endeffekt EXAKT das gleiche Ergebnis heraus - es gibt also kein „besser“ und kein „schlechter“.
Der eine möchte gerne so früh wie möglich so viel Geld wie möglich in die Hand bekommen, und läßt sich deshalb jedes Kinkerlitzchen auf die Steuerkarte auftragen, und der andere denkt sich: „ob ich jeden Monat 50 oder 80 Euro mehr auf das Konto bekomme bemerke ich nicht wirklich - aber eine Steuererstattung am Jahresende über 600 oder 1.000 Euro, die kann ich gut gebrauchen!“
Also reine Geschmackssache.
Ach ja, und absetzen kann man (fast) alles, was man bezahlen muß, um seine Arbeit machen zu können.
Mußt du selbst irgendwelche Arbeitsmittel kaufen (beim Maurer z.B. Arbeitshandschuhe und Schutzhelm, beim Schreiner Hobel und Sägen, beim Koch die langen Messer …), dann kannst du diese in der Steuererklärung geltend machen.
Immer gern genommen werden in diesem Zusammenhang auch Computer, die z.B. „zu Fortbildungszwecken“ genutzt werden - nur fällt es mitunter schwer, die Notwendigkeit einer fachlichen Fortbildung bei einem hauptberuflichen Rotationstechniker beim Schachtelwirt (vulgo: Bulettenwender bei McDonalds) zu erkennen …
Außerdem kannst du natürlich berufliche Fortbildungen absetzen (sofern du selbst die Kosten getragen hast), Gewerkschaftsbeiträge, speziell für die Arbeit abgeschlossene Versicherungen (z.B. eine Berufsrechtschutzversicherung), in manchen Fällen auch ein häusliches Arbeitszimmer, und vieles anderes mehr.
Sehr vereinfacht gesagt: alles wovon du im Brustton der Überzeugung sagen kannst: „das brauche ich für die Arbeit!“ ohne dafür von den Umstehenden ein verständnisloses Kopfschütteln zu ernten … 
Wenn du dir bei irgendwelchen einzelnen Sachen unsicher bist, dann frag doch einfach mal gezielt nach - es ist praktisch unmöglich, eine abschließende Aufzählung zu machen, welche Sachen abziehbar sind und welche nicht.
Schließlich ist es ja auch immer von der Art des Berufes abhängig, welche Aufwendungen dafür typischerweise anfallen: wenn ein Bauarbeiter einen Schutzhelm kauft und ein Koch ein teures japanisches Fleischmesser, dann sind das unstreitig Werbungskosten - kauft aber der Koch den Helm und der Maurer das Messer, dann ist es schwer, einen beruflichen Zusammenhang zu konstruieren …
Schönen Gruß,
Robert_D