Fahrtkosten PKW & dadurch nicht genehmigter Umzug

Hallo zusammen,

es liegt folgender Sachverhalt vor:
Person A ist im Juni umgezogen, da sich der Berufsweg vom ÖPNV von 81 Minuten auf 31 Minuten verkürzt. PKW-technisch wäre laut Routenplaner eine Verkürzung von Hin und Rückfahrt von nur 30 Minuten gegeben.
Person A hat den Umzug als Werbungskosten angesetzt, weil ja ein Zeitersparnis durch den ÖPNV vorliegt und nun auch kein Umsteigen nötig ist.
Ein Jobticket hatte Person A ab Mai.
In der Steuererklärung hat Person A allerdings weiterhin die PKW Strecken angegeben. Das Jobticket wurde komplett von Person A bezahlt (also keine Bezuschussung).

Fall nun: Das FA will Person A die Umzugskosten nicht geltend machen, weil Person A ausschließlich Fahrten mit dem PKW angesetzt hat (Wohnort alt ca 30 km, Wohnort neu ca. 20 km) und daher keine genügende ZEitersparnis vorläge. Die Begründung mit dem Jobticket und der Fahrtzeitverkürzung mit dem ÖPNV könne der FA-Mitarbeiter nicht annehmen, da bei den Fahrtkosten nicht ein einziges Ticket abgesetzt worden wäre und somit nicht bewiesen sei, ob Person A tatsächlich den ÖPNV nutzt.

Ich bin der Meinung, dass das FA im Unrecht ist, da Person A doch FAhrtkosten ansetzen kann wie er möchte. (gemäß EStG: „Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen“)

Welcher Meinung seid ihr?

Viele Grüße
Faithy

Die Begründung mit dem Jobticket und der Fahrtzeitverkürzung mit
dem ÖPNV könne der FA-Mitarbeiter nicht annehmen, da bei den
Fahrtkosten nicht ein einziges Ticket abgesetzt worden wäre
und somit nicht bewiesen sei, ob Person A tatsächlich den ÖPNV
nutzt.

Das ist an sich Käse vom FA. Nur-wenn der A in der StE angekreuzt hat, er hätte die Strecke mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt, und nicht angegeben hat, dass er mit Öffentlichen gefahren ist, ist das natürlich blöde…

Unterschied machts keinen, weil 30 km * 0,3 € * 220 Tage unter 4500 € bleibt.

Welcher Meinung seid ihr?

Ich bin der Meinung, dass der A halt nun begründen muss, warum er angegeben hat, mit dem PKW gefahren zu sein, wenns denn nicht stimmt.

Person A hat dummerweise eben angegeben, mit dem PKW gefahren zu sein.

Das heißt, alles was unter 4500 Euro bleiben würde, wäre rechtlich einwandfrei, auch wenn Person A nicht ganz logische Angaben gemacht hat?

Ja

ich danke dir für deine Meinung!

Hallo,

Person A hat den Umzug als Werbungskosten angesetzt, weil ja
ein Zeitersparnis durch den ÖPNV vorliegt und nun auch kein
Umsteigen nötig ist.
Ein Jobticket hatte Person A ab Mai.
In der Steuererklärung hat Person A allerdings weiterhin die
PKW Strecken angegeben. Das Jobticket wurde komplett von
Person A bezahlt (also keine Bezuschussung).

Fall nun: Das FA will Person A die Umzugskosten nicht geltend
machen, weil Person A ausschließlich Fahrten mit dem PKW
angesetzt hat (Wohnort alt ca 30 km, Wohnort neu ca. 20 km)
und daher keine genügende ZEitersparnis vorläge. Die
Begründung mit dem Jobticket und der Fahrtzeitverkürzung mit
dem ÖPNV könne der FA-Mitarbeiter nicht annehmen, da bei den
Fahrtkosten nicht ein einziges Ticket abgesetzt worden wäre
und somit nicht bewiesen sei, ob Person A tatsächlich den ÖPNV
nutzt.

Ich bin der Meinung, dass das FA im Unrecht ist, da Person A
doch FAhrtkosten ansetzen kann wie er möchte.

Darum geht es auch gar nicht.

Welcher Meinung seid ihr?

Also mit der Kilometerpauschale hat das nichts zu tun. Da kann man tatsächlich die Pauschale berechnen. Deswegen heißt sie auch so. Wenn man aber mit der Begründung, durch den Umzug ließe sich die Fahrzeit per ÖPNV erheblich reduzieren, die Umzugskosten ansetzen möchte, dann sollte man tatsächlich auch damit fahren. Ansonsten werden sie zurecht nicht anerkannt.
Vielleicht kann man ja seine Angaben nochmal berichtigen. Zumal wenn man anhand der Tickets belegen kann, dass man tatsächlich mit dem ÖPNV gefahren ist.
Es kann trotzdem die Pauschale angesetzt werden. Die ist ja wohl auch gar nicht strittig.

Grüße