Folgendes Szenario: Sie ist Existenzgründerin mit Kleinunternehmerregelung, die Dienstleistung findet beim Kunden vor Ort statt, es gibt keine Büroarbeit und somit fallen recht viele Fahrtkosten an.
Das Fahrzeug, dass genutzt wird, ist nicht auf die Gewerbetreibende angemeldet, sondern auf ihren Verlobten, der 100% Arbeitnehmer ist. Es handelt sich um einen privaten PKW.
Kann bei einer solchen Konstellation auch die 0,3€-Pauschale geltend gemacht werden oder sind andere Vereinbarungen nötig?
wie hängt denn die prozentuale Nutzung mit der möglichkeit der nutzung der pauschale zusammen?
Solange die Pauschale anwendbar ist, stört es nicht, wenn das KFZ nicht dem Selbständigen gehört. Wenn es in der Buchhaltung geführt wird und einem Dritten gehört, könnte ein Steuerprüfer darüber stolpern.
Vielen Dank für die Hilfe.
Die Verunsicherung kam daher, dass im Netz zu lesen war, wenn das Auto eines Bekannten geliehen wird, kann nur der reine Benzinpreis abgesetzt werden, weil man per se ja keine Kosten mit dem Fahrzeug hat. Der vorliegende Fall war nirgends zu finden.
das kfz eines dritten kann nicht „in der buchhaltung geführt werden“. deshalb auch meine frage, weil mir kein grund ersichtlich war, der bezüglich dieser frage nach dem prozentsatz relevanz hätte.
ich habe in einem ähnlichen Beispiel schon gesehen, dass der Verlobte monatlich eine Rechnung über eine Fahrzeug-Kostenbeteiligung von z.B. 230 km x 0,30€ schreibt und die Unternehmerin diese Rechnung in ihre Buchhaltung nimmt.
soetwas wäre auch noch eine Möglichkeit.
Aber für Laien: Muss der Verlobte, der nur eine Privatperon ohne Gewerbe ist, diese Rechnung versteuern, also dafür Steuern abführen?
etwas spät, aber: Nein. Da gibt es ja auch gar nix zum versteuern.
Das Auto kostet den Verlobten ja auch Geld…
Pauschal könnte man 0,3€/km an Kosten rechnen und läßt sich diese über eine Rechnung (ohne Umsatzsteuer) von der Verlobten wieder erstatten. Da bleibt nix über für Steuern.