Fahrtkosten 'privater Art'?

Hallo,

jemand fährt mit dem ÖPNV oder Privat-PKW zum Arzt als Privatpatient in ein Krankenhaus - und sich dann später dort auch an einem anderen Tag operieren:

Sind solche Fahrtkosten von der PKV und Beihilfestelle in der Regel zu erstatten?
Falls nein, was soll der Grund für die fehlende Erstattungsfähigkeit sein?

Gruss
l.f.

Sind solche Fahrtkosten von der PKV und Beihilfestelle in der Regel zu erstatten?

Wäre mir nicht bekannt. Um eine genaue Antwort zu erhalten sollte man die Tarifbeschreibung der Krankenversicherung und die anzuwendende Beihilfevorschrift lesen.

Falls nein, was soll der Grund für die fehlende Erstattungsfähigkeit sein?

Dass diese Leistungsart (Fahrtkosten) nicht mitversichert ist bzw. in der anzuwendenden Beihilfevorschrift nicht berücksichtigt ist.

Hi Nordlicht,

danke.

mhh…sicher logisch…man muss nachlesen.

ich dachte, manchmal, zB nach einer OP, hätte man ja eigentlich Anspruch/Notwendigkeit eines Taxis, da man nicht fit ist …und demnach wären es auch Privatkosten, wenn der Patientin die USA zum Top-Spezialisten reisen muss?

Hätte der Arzt Hausbesuch gemacht oder beim Patienten zuhause notoperiert, hätte es die Kasse doch auch bezahlt!?

ich dachte, manchmal, zB nach einer OP, hätte man ja
eigentlich Anspruch/Notwendigkeit eines Taxis, da man nicht

Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen steht, nicht, was man gerne möchte.

fit ist …und demnach wären es auch Privatkosten, wenn der
Patientin die USA zum Top-Spezialisten reisen muss?

Ich kenne keinen Tarif, der solche Reisekosten bezahlt, was nicht heißt, dass es das nicht gibt…

Hätte der Arzt Hausbesuch gemacht oder beim Patienten zuhause
notoperiert, hätte es die Kasse doch auch bezahlt!?

Ärztliche Behandlungen sind auch versichert, Fahrtkosten nicht unbedingt.