Fahrtkosten Schwesternwohnheim zum Hauptwohnsitz

Ein Arbeitgeber rechnet die Miete für das Zimmer im Schwesternwohnheim über das Gehalt des Auszubildenden ab.
Das Wohnheim befindet sich an der Arbeitsstätte, der Hauptwohnsitz des Auszubildenden ist ca. 60 km entfernt.
Ein Zweitwohnsitz wurde nicht angemeldet.

Können in der Einkommenssteuererklärung tägliche Fahrtkosten angegeben werden?

Korrekterweise dürfte dies nicht da ein Zimmer im Wohnheim gemietet ist, oder?

Dürfen nur Wochenendheimfahrten angesetzt werden?

Vielen Dank