Guten Tag ihr Wissenden,
weiter unten gibt es ja eine Frage dazu, wie welche Fahrtkosten für Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.
Dabei gelten: Egal welches Fahrtzeug (mit kleinen Ausnahmen) immer die 30ct pro Kilometer.
Wie ist das bei Selbstständigen?
Nehmen wir an, der die das Selbstständige hätte kein eigenes Auto.
Und nehmen wir weiter an, es gäbe Fahrten mit Fahrrad und mit ÖPNV.
Wie wäre das zu betrachten?
Und am allerliebsten: noch nen link auf das entsprechende Gesetz/Verordnung. Ich hab mit den Begriffen mit denen ich gegoogelt habe keinen Erfolg gehabt.
Vielen Dank für eure Mühe
Gruß
Kerstin
Nachtrag: Fahrtkosten Selbständige
N’Abend,
Ich hab mit den Begriffen mit denen ich gegoogelt habe keinen Erfolg gehabt.
Ich hab ein bißchen ausgeruhter nochmal nachgegoogelt und finde zwei Aussagen, die sich für mein Gefühl widersprechen.
Aussage A:
es gelten die tatsächlichen Kosten!
Frage dazu:
Was sind denn die tatsächlichen Kosten einer Fahrradfahrt.
Aussage B:
seit 2005 soll für Selbstständige den Richtlinien für Lohnsteuerzahler angepaßt verfahren werden.
Frage dazu:
Das heißt dann also: 30ct pro Kilometer egal wie gefahren
Über Antworten werde ich mich freuen.
Bitte! Danke! und Gruß!
Kerstin
Hallo,
hat der Selbständige einen festen Betriebssitz, den er regelmäßig aufsucht, so wird auch für den Selbständigen für die Fahrten Wohnung-Betriebsstätte die Entfernungspauschale mit 30 Ct. je Entfernungskilometer angesetzt.
Gruß
Lawrence
Nachfrage
Guten Tag und danke für die Antwort,
was wäre, wenn es nicht um einen festen Betriebssitz ginge, sondern um Fahrten von Wohnung/Betriebssitz aus zu Einsatzorten.
Davon gäbe es allerdings auch nicht beliebig viele, sondern lediglich deren dreie.
Und würde das auch für Fahrten gelten, die nicht mit dem Auto gemacht würden.
Danke für deine und andererleuts Mühe und ein schönes Wochenende
Gruß
Kerstin