Fahrtkosten teils AG / teils Finanzamt

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner Steuersoftware.
Ich habe im 1. Halbjahr Fahrgeld direkt über meine Firma steuerfrei erhalten (z.B. 500€).
Nun möchte ich nur für das 2. Halbjahr separat Fahrgeld über das Finanzamt abrechnen. (z.B. 450€).
Meine Frage ist wenn ich die 500€ über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bereits erfasst habe, muss ich jede Fahrt des ganzen Jahres in meinen Fahrtkosten erfassen oder nur das 2. Halbjahr???

Bitte um Hilfe…

Danke im voraus

Hallo,

wenn Sie die 500 EUR Freibetrag bereits erfasst haben, dann müssen Sie sämtliche Fahrtkosten erfassen. Sie werden ja einen Nachweis für die Rechtmäßigkeit der 500 EUR benötigen.

Hallo,
Fahrtkosten sind bei der EKST-Erklärung sowieso nur anzugeben wenn der angerechnete Freibetrag bei den Werbungskosten überstiegen wird !
Gerade beim steuerfreien Bezug sind die des AG dann anzugeben.
Bei dem geschilderten Problem dürfte das aber eine spezielle Softwareproblematik sein.
Gruß Hans

mein lieber schwan Tim,

es gibt einfachere Fragen- ich will es mal versuchen so zu erklären- Du musst aus meiner Sicht- alle gefahrenen Strecken angeben um keinen Nachteil zu haben. Doch bitte mach nicht den Denkfehler, die kompletten Fahrkosten vom papa Staat wieder zu bekommen. Diese erhöhen den gesamtbetrag Deiner Werbungskosten, (der jedoch eine Höchstgrenze hat)die wiederum Deine Steuerschuld mindern. Alles wirst Du jedoch damit nicht wieder bekommen- alle über 400,01€/Monat müssen Steuern zahlen.

Das ganze Jahr !
Ansonsten gehts gegen null!

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner Steuersoftware.
Ich habe im 1. Halbjahr Fahrgeld direkt über meine

Firma

steuerfrei erhalten (z.B. 500€).
Nun möchte ich nur für das 2. Halbjahr separat

Fahrgeld über

das Finanzamt abrechnen. (z.B. 450€).
Meine Frage ist wenn ich die 500€ über die

elektronische

Lohnsteuerbescheinigung bereits erfasst habe, muss ich

jede

Fahrt des ganzen Jahres in meinen Fahrtkosten erfassen

oder

nur das 2. Halbjahr???

Bitte um Hilfe…

Danke im voraus

Hey, leider habe ich mit meiner Software auch immer
Probleme. Ich mache es immer so, dass ich das eine und
das andere ausprobiere, wenn ich nicht genau weiß was
ich machen soll. Was mir dann unter dem Strich mehr
Vorteile bringt trage ich dann ein. Das Finanzamt
meldet sich dann schon von alleine, wenn ihnen was
nicht passt und du noch Infos nachreichen musst. Tut
mir leid, dass ich dir nicht direkt mit Wissen helfen
kann. Aber bei dem Steuerdschungel kennen sich ja
selten die teuren Experten aus - also take it easy.

hallo,

da ich mir nicht sicher bin, ob ein wechsel zwischen (vermutlich) pauschaler Abrechnung und Einzelabrechnung während eines Jahres möglich íst, rate ich einfach beim zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt nachzufragen. Das kostet einen Anruf. Und man weiß bescheid.

Gruß

Johann Schwenk

Hallo, ich denke, Du musst alle Kosten des gesamten Jahres separat erfassen. Am Bsten du machst eine Aufstellung über alle beruflichen veranlassten Fahrten und zeigst die dabei entstandenden und gleichzeitig erstatteten Kosten auf. Viel Erfolg.

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner Steuersoftware.
Ich habe im 1. Halbjahr Fahrgeld direkt über meine Firma
steuerfrei erhalten (z.B. 500€).
Nun möchte ich nur für das 2. Halbjahr separat Fahrgeld über
das Finanzamt abrechnen. (z.B. 450€).
Meine Frage ist wenn ich die 500€ über die elektronische
Lohnsteuerbescheinigung bereits erfasst habe, muss ich jede
Fahrt des ganzen Jahres in meinen Fahrtkosten erfassen oder
nur das 2. Halbjahr???
ich kann da leider nicht helfen, da ich selbstständig
Bitte um Hilfe…

Danke im voraus

Es muss alles angegeben werden. Die bereits erstatteten Beträge werden dann gegen die Aufwendungen gerechnet.