Hallo zusammen,
nachdem langsam die Steuererklärung ansteht, gibt es ein paar Dinge, bei denen ich Eure Hilfe benötige.
Nehmen wir an, es gebe eine Person X, die aufgrund eines ersten Dienstantritts von A nach B umgezogen sei und in der Steuererklärung Umzugskosten geltend machen möchte.
Person X habe aber selbst kein eigenes Auto, sondern leiht sich das Fahrzeug von Freunden bzw. Verwandten.
Können in diesem Fall für die Fahrten 30ct/km angesetzt werden oder muss man Halter des Autos sein? Schliesslich bezahlt man selbst ja keine KFZ Steuer…
Wie ist hier die Regelung? Konnte im Internet nichts passendes finden.
Zum Anderen bin ich noch an einer anderen Sachlage interessiert.
Nehmen wir weiterhin an, diese Person X habe zuerst eine Wohnung (bei einem Bekannten) vorläufig bezogen, quasi als Zwischenlösung. Zwischen Vorstellungsgespräch und Dienstbeginn liege nur knapp 4 Wochen.
In einer Stadt eine Wohnung auf Anhieb zu finden, die passt, galt als nahezu ausgeschlossen. Deshalb sei erst 6 Monate nach Dienstantritt in die „eigentliche“ Wohnung umgezogen worden.
Was gilt es hier zu beachten? Nach meiner Recherche könnte man auch den zweiten Umzug geltend machen. Ist das so richtig und reicht es, wenn man einen kurzen Text mit den wesentlichen Fakten verfasst?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.
Schönen Sonntag Abend
Liebe Grüße
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