Was muss bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt (innereuropäisch) angesetzt werden, wenn die Anreise mit dem Flugzeug erfolgte: Die km-Pauschale oder die tatäschlichen Kosten des Flugtickets zzgl. Taxi etc.?
Danke!
Was muss bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt (innereuropäisch) angesetzt werden, wenn die Anreise mit dem Flugzeug erfolgte: Die km-Pauschale oder die tatäschlichen Kosten des Flugtickets zzgl. Taxi etc.?
Danke!
Hi !
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG darf für Flugstrecken die Kilometerpauschale nicht angewendet werden. Daher sind die tatsächlichen Kosten (Flug + Taxi) maßgebend.
BARUL76