Fahrtkosten und Hartz IV

Liebe/-r Experte/-in,

es gibt folgendes Problem: Mein Sohn (24J.) wohnt alleine,bekommt ALG II. Er hatte ein Vorstellungsgespräch für eine Ausbildungsstelle, hätte auch Aussicht auf diesen Ausbildungsplatz, soll aber 2 Wochen probearbeiten, wie heute nunmal üblich. Dazu müsste er täglich eine Stunde mit dem Zug zur Arbeit fahren, eine Fahrt würde 8,80 kosten, also braucht er täglich 17,60, die er unmöglich von seinem Regelsatz bezahlen kann. Also hat er bei der ARGE nachgefragt, die ihm die Auskunft gaben, da es sich um einen zukünftigen Ausbildunsplatz handelt, würde ihm kein Fahrgeld zustehen, da seine Ausbildung seine Privatsache wäre, und nicht von der ARGE gefördert werden könnte. Das Lehrstellenangebot hat er übrigens über die ARGE bekommen.
Ist diese Auskunft richtig???

Ich hoffe, du kannst mir helfen
vg Karla Hirsch

Hallo!
Diese Auskunft ist falsch!
Macht folgendes; nach der schriftlichen Auskunft vom Amt: Sofort begründeten Widerspruch einlegen.(Vier Wochen einhalten)
Begründung: Die gezahlten Hungerbeträge laut Eckregelsatz, lassen eine solche Belastung einfach nicht zu.
Sollte wie erwartet keine Reaktion in den nächsten Tagen erfolgen; sofort einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung mit demselben Inhalt, beim Sozialgericht einreichen.
Tschüß

Im Fall der Probearbeit leider ja, versuchen sie doch mal das als Trainingsmaßnahme anzumelden!? vielleicht bekommt er dann was dazu!?

Das verhält sich bei Ausbildungen so, weil der Auszubildende von Leistungen gemäß SGB II in der Regel (Bis auf ein paar Ausnahmen) ausgeschlossen wird!

Bei Ausschluss muss der Azubi auch sehen wie er kommt!

So viel zum Thema Fachkräftemangel! Ich weiß den Azubis wirds ziehmlich schwer gemacht!

Liebe Frau Hirsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute sehe und daher wohl Schnee von gestern ist, also sich erledigt hat.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch