Hallo,
kann man die Fahrtkosten welche in der Ausbildung entstanden sind ( 1.und 2. Lehrjahr) und welche man nicht in dieser Zeit bei der Lohnsteuererklärung geltend gemacht hat (weil man keine Steuern bezahlt hat) auf die folgenden Jahre in denen man Steuern zahlt übertragen?
Danke für eine kurze Info.
Gruß Andrea
Hallo,
Gruß Andrea
Hallo Andrea,
man kann die Ausgaben für Fahrtkosten nicht auf die Folgejahre verteilen:
§ 11 Abs. 2 EStG: Ausgaben sind für das Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
Gruß
Frank
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Hallo Andrea,
ich darf zwar zu Steuerfragen keine Antworten geben, weil dies nur ein Steuerberater tun darf, aber ich glaube, dass Du die Fahrtkosten nicht vortragen darfst. Es wäre sicher schön, geht aber nicht!
Hallo !
Alleine durch die Fragestellung hat sich schon eine Antwort ergeben.
Da ich kein Steuerexperte bin, kann ich keine Antwort auf deine Frage geben.
Die beste Antwort kann dir mit sicherheit das zuständige Finanzamt geben.
Solche Auskünfte bekommt man oft auch Telefonisch.
Am besten ist, du nimmst Unterlagen,Ausbildungsvertrag
und Fahrkarten (oder dergleichen) und gehst persönlich zum zuständigen Finanzamt.
Ein zuständiger Mitarbeiter wird bestimmt frei sein.
Viel Erfolg
Jürgen
Hallo Frank,
herzlichen Dank für die Info.
Mein Mann kam mit dieser Aussage nach Hause.
Vorstellen konnte ich es mir nicht aber es ändert sich ja auch ständig etwas.
Schöne Grüße
Andrea
Guten Abend Herr Dr. Gans,
danke für die nette Antwort.
Schön wäre es wohl gewesen. Meinen Sohn hätte es sehr gefreut.
Schöne Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Andrea,
nein, das geht leider nicht. Aufwendungen/Kosten können nur in dem Jahr angesetzt werden, in dem sie entstanden sind.
Du kannst aber bereits in dem Jahr, in dem zwar Kosten (z.B. Fartkosten) entstanden sind, aber kein EInkommen bezogen wurde, die Kosten erklären, indem du eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgibst.
Die Werbungskosten (Fahrtkosten u.a.) werden dann mangels Verrechnung mit Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit ins folgende Jahr vorgetragen. Der Vortrag in die Folgejahre wird so lange durchgeführt, bis du Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit beziehst. Dann mindern die vorgetragenen Werbungskosten dein Einkommen und wirken sich somit doch noch aus.
Gruß Jürgen
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Hallo Jürgen,
super, das ist ein toller Tipp.
Jetzt muss ich nur noch sehen ob ich das auch noch rückwirkend für die Jahre 2007 und 2008 hinbekomme.
Gruß
Andrea
Hallo Andrea,
Du mußt in den ersten beiden Lehrjahren eine Steuererklärung abgeben. Sind Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch die Fahrkosten/Werbungskosten negativ so wird dies als Verlustvortrag in die nächsten Jahre geschoben. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Dies allerdings nur mein Wissenstand.
Viele Grüße
Frauke
Hallo Frauke,
vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Andrea Eichler
Hallo Andrea,
Du mußt in den ersten beiden Lehrjahren eine Steuererklärung
abgeben. Sind Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
durch die Fahrkosten/Werbungskosten negativ so wird dies als
Verlustvortrag in die nächsten Jahre geschoben. Eine andere
Möglichkeit gibt es nicht. Dies allerdings nur mein
Wissenstand.
Viele Grüße
Frauke