Fahrtkosten vom Arbeitgeber

In einem Arbeitsvertrag steht nichts davon dass man von seinem Arbeitgeber eine Fahetkostenpauschale erhält. Dennoch bezahlt der Arbeitgeber einen Betrag x .
Kann der Arbeitgeber dies nach Lust und Laune tun? Also mal 3 Monate dann mal wieder 2 Monate nicht usw.

Hallo!

Auch wenn nichts vertraglich dazu vereinbart ist, kann eine freiwillige Zahlung trotzdem Bestand haben und weiter eingefordert werden.
Nach mind. 3 monatlichen Zahlungen kann sich bereits eine „eingeübte Praxis“ ausgeprägt haben, auf die der Arbeitnehmer auch zukünftig vertrauen kann.

Dann nämlich wenn nicht extra jedes Mal der jederzeitige Widerruf der Zahlung erklärt wird.

MfG
duck313