Fahrtkosten vom Arbeitsamt - aber nun krank

Hallo,

mich würde es interessieren, wie man in folgende Fall handeln muss.

Arbeitnehmer hat seit 30. März wieder einen Job, nun kam heraus, dass sie schwanger ist, erstmal krankgeschrieben ist und dann ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt ausgesprochen bekommt. Ab 1. Mai würde dieses Verbot greifen. Die Arbeitnehmerin hat zuvor vom Arbeitsamt Fahrtkosten für ein halbes Jahr bewiligt bekommen. Also bis September. Da sie ja nun nicht mehr zur neuen Arbeit fahren darf - muss sie das der Agentur für Arbeit melden, so dass diese die Zahlungen der Fahrtkostenunterstützung einstellen?

Bitte schreibt eure Antworten, vielen Dank!!!

Hallo,

Da sie ja
nun nicht mehr zur neuen Arbeit fahren darf - muss sie das der
Agentur für Arbeit melden, so dass diese die Zahlungen der
Fahrtkostenunterstützung einstellen?

natürlich muss diese wesentliche Änderung angezeigt werden. Bereits zu viel gezahlte Fahrkosten sind zurückzuzahlen.

Viele Grüße!