ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu erstellen. Ich weiß jetzt nicht weiter und brauch mal eure Hilfe.
Im Jahr 2009 war ich bis Juni als Student (Erststudium) in einer Hochschule eingeschrieben. Bis zum 31. März 2009 lief mein Praxissemester in dem ich meine Diplomarbeit geschrieben habe. Pro Monat habe ich 600€ Brutto dafür erhalten. Meine Stelle war ca. 90 km (einfache Fahrt) von meinem Wohnort entfernt.
Ab Juni war ich für das Jahr 2009 festangestellt und habe ca. 23000€ Brutto verdient.
Meine Frage ist jetzt, wie setze ich die Fahrten zu meiner Praxissemesterstelle (Januar - 31.März) von der Steuer ab.
Als Sonderausgabe für Berufsausbildung oder als Werbungskosten?
Muss ich dafür Belege nachweisen?
Ich würde die Fahrten zur Praxissemesterstelle (da im gleichen Steuerjahr als Arbeitnehmer beruftstätig) als „normalen“ AN-Werbungskosten (Fahrtkosten) ansetzen.
Da bis März 2009 ein monatliches Brutto-Gehalt von 600 € gegeben war, das als AN-Einkünfte zu werten ist, sollte es keine Probleme geben.
Muss ich dafür Belege nachweisen?
Ja, aber das ist einfach.
Man muss nur die Anschrift der Praxissemesterstelle und den Zeitraum bzw. die Fahr-Tage nachweisen.
Einfach von der Praxissemesterstelle eine schriftliche bestätigung geben lassen.
Solltest du nach März 2009 umgezogen sein, solltest du die alte und die neue Wohn-Anschrift nachweisen (z.B. durch die Meldebestätigungen, Mietverträgen, usw.).
hallo,
das ist ein wenig schwierig. wenn das paraxissemesster für das studium war sind es sonderausgaben, da du aber einnahmen erzielt hast sind es eigentlich werbungskosten. lösung. da du sicherlich auf steuerkarte gearbeitet hast sind die fahrten werbungskosten um eben diese einnahmn zu sichern. Nachweise würde ich nur auf anfrage des FA bringen in Form einer Arbeitgeberbeschenigung das du an soundsovielen tagen anwesend warst.
Werbungskosten und der Beamte will nur Wohnort und Zielort erkennen. meistens belegt das der Einkommensnachweis. Dann hättest Du Alles.
Viel ERFOLG wünscht
Wolfgang aus Oberbayern
Hallo,
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu erstellen. Ich
weiß jetzt nicht weiter und brauch mal eure Hilfe.
Im Jahr 2009 war ich bis Juni als Student (Erststudium) in
einer Hochschule eingeschrieben. Bis zum 31. März 2009 lief
mein Praxissemester in dem ich meine Diplomarbeit geschrieben
habe. Pro Monat habe ich 600€ Brutto dafür erhalten. Meine
Stelle war ca. 90 km (einfache Fahrt) von meinem Wohnort
entfernt.
Ab Juni war ich für das Jahr 2009 festangestellt und habe ca.
23000€ Brutto verdient.
Meine Frage ist jetzt, wie setze ich die Fahrten zu meiner
Praxissemesterstelle (Januar - 31.März) von der Steuer ab.
Als Sonderausgabe für Berufsausbildung oder als
Werbungskosten?
Muss ich dafür Belege nachweisen?
meiner Auffassung nach handelt es sich hier um Kosten für Aus- bzw. Fortbildung. Dabei werden die gefahrenen Kilometer(Hin-und Rückfahrt) mit 0,30Euro pro km angegeben.
Diese fallen unter die Werbungskosten, dafür gibt es sogar eine extra Zeile.
siehe hier auch Urteil des BFH: Aktenzeichen VI R14/07
(ein aktueller Artikel steht in der aktuellen Finanztest Seite 43).
mir ist noch nicht so ganz klar geworden, wie das mit dem praxissemester und der bezahlung lief - gab´s dafür einen vertrag mit dem unternehmen, in dem die vergütung festgehalten wurde?
wenn ja, dann sind die fahrkosten dem vertragsverhältnis zuzuschlagen, d.h. die fahrkosten müßten werbungskosten sein.
war die erstellung der diplomarbeit jedoch vorrangig und die fahrten zur praxisstelle dienten ausschließlich dazu, die diplomarbeit fertigstellen zu können, dann sollten die fahrkosten eher den berufsausbildungskosten zuzuschlagen sein.
nach den schliderungen tendiere ich eindeutig zu „sonderausgaben“.
die ab juli angetretene festanstellung ist unerheblich; der verdienst ebenso.
die ausgaben (fahrt bzw. kilometer) müssen „glaubhaft“ gemacht werden. eine kurze bestätigung der praktikumsstelle kann helfen; das fa wird wohl in erster linie infrage stellen, daß die fahrten unbedingt notwendig waren für die berufsausbildung („eine dipl.-arbeit kann man schließlich auch zuhause schreiben…“).
Hallo, Du kannst die Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen und musst in der Regel nur die Entfernungskilometer angeben, die evtl mittels Routenplaner vom Finanzbeamten überprüft werden.
Ausserdem gehe ich davon aus, daß in den 600€ kein Fahrkostenersatz vom Unternehmen enthalten ist!
Gruss Hermann