Hallo liebe Forumsmitglieder,
Wenn ein selbständiger Unternehmensberater (Freiberufler nach §18 EStG, Katalog-Beruf) ein ordnungsgemässes Fahrtenbuch führt für den betrieblich + privat genutzten Pkw und der ermittelte Kilometerkostensatz für das Steuerjahr 2009 0,50 ct/km (vor USt) beträgt, dann kann er doch die Fahrten mit dem Pkw zu seinen Beratungskunden als Betriebsausgabe (Stichwort Reisekosten) in dieser Höhe ansetzen (=tatsächliche, nachgewiesene Kosten).
Kann das Finanzamt nun diese Betriebsausgaben mit der Begründung kürzen, bei den täglichen Fahrten zu ein- und demselben Kunden über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten handele es sich nicht um Reisekosten, sondern aufgrund „der gewissen Regelmässigkeit“ um Fahrten zu einer „Betriebsstätte“ und die dürfen nur mit dem Höchstsatz von 30ct/Entfernungskilomenter angesetzt werden.
Ich denke nein, denn auch Arbeitnehmer dürfen nach dem Urteil des BFH vom 09. Juli 2009 bei Kunden ihres Arbeitgebers mehrere Monate (sogar Jahre)arbeiten, ohne dass Reisekosten (z.B. Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen) gekürzt werden müssen.
Wie würdet Ihr das sehen ?