einmal angenommen, ein Ehepaar ist zu gleichen Teilen Eigentümer und damit auch Vermieter von zwei Häusern auf dem gleichen Grundstück in Deutschland (eins an nahe Angehörige vermietet - ohne Verwalter, eins an Fremde - über Verwalter). Das Ehepaar ist nach Afrika gezogen und will nun einmal pro Jahr bei den Mietobjekten nach dem rechten sehen, kleinere Reparaturen veranlassen, sich den Mietern für Fragen stellen. Könnten die Fahrtkosten (Kilometerpauschale) als Werbungskosten oder in anderer Form steuerlich geltend gemacht werden?
Wenn man das ganze Jahr in Afrika lebt wird man ja auch dort steuerpflichtig sein - die Frage müßte man also seinem dortigen Steuerberater stellen. Oder wird das Objekt über eine hiesige (D., A, CH?..?) Firma vermietet, die hier die Mieteinnahmen versteuert? Ob das FA das als Werbekosten (einer Vermietungs-Gesellschaft die nur eine Wohnung vermietet?) akzeptiert wird fraglich sein, klingt aber machbar. Ist man aber hier in Europa komplett (einkommen-)steuerpflichtig werden zwei Tickets nach Kenya dann wohl eher nach der jährlichen Urlaubsreise in den Süden aussehen. Steuerberater fragen.
da bereits die Fremdvermietete Wohnung über einen Wohnungsverwalter verwaltet wird, kann sich das FA darauf berufen, dass dieser im Rahmen seiner Verwaltungsarbeit diese jährlichen Besichtigungen durchführt, die anwesenheit des Vermieters ist nicht zwingend notwendig.
Dass die Anreise aus Afrika vom FA anerkannt wird, halte ich für eher nicht annehmbar als Werbungskostenabzug.
einmal angenommen, ein Ehepaar ist zu gleichen Teilen
Eigentümer und damit auch Vermieter von zwei Häusern auf dem
gleichen Grundstück in Deutschland (eins an nahe Angehörige
vermietet - ohne Verwalter, eins an Fremde - über Verwalter).
Das Ehepaar ist nach Afrika gezogen und will nun einmal pro
Jahr bei den Mietobjekten nach dem rechten sehen, kleinere
Reparaturen veranlassen, sich den Mietern für Fragen stellen.
Könnten die Fahrtkosten (Kilometerpauschale) als
Werbungskosten oder in anderer Form steuerlich geltend gemacht
werden?
als kilometerpauschale nicht, da man hier dann in die nicht mehr sachgerechte besteuerung rutscht, aber die flugkosten 8und alle weiteren reisekosten) können selbstverständlich als werbungskosten zur sicherung der einkünfte geltend gemacht werden.
problematisch könnte sein und sicher auch unterstellt werden wird, dass man noch andere (persönliche lebensführung betreffende) gründe für den flug haben könnte. deshalb sollte man die aufenthaltsdauer und die tätigkeiten dabei genauestens dokumentieren, da ansonsten der volle abzug evtl. nicht zum tragen kommen könnte.