Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

Hallo Forum,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Angenommen, Vater oder Mutter sind nach einem operativen Eingriff vorübergehend bis zur Genesung auf eine Hilfsperson angewiesen und haben dazu eine ärztliche Verordnung einer Hilfsperson im Haushalt. Diese Hilfstätigkeit wird von der Tochter berufbegleitend erledigt, die für diese Zeit der Hilfsbedürftigkeit zuhause wohnt und dadurch täglich bis zu 130 km zum eigentlichen Arbeitsplatz fahren muss. Kann die Tochter diese Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen? oder sind es außergewöhnliche Belastungen? oder garnichts von beidem?
Jemand eine Idee???

Werbungskosten würde ich verneinen:

Das Gesetz sagt:

§ 9 EStG Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.

Sie sind dort nur vorübergehend, ein Lebensmittelpunkt liegt nicht vor. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen also nicht vor und können nur in Höhe der Entfernung von der eigenen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden.

Außergewöhnliche Belastungen liegen nur dann vor, wenn die ELtern bedürftig sind, und die Kosten, die der Tochter entstehen, dieser nicht erstatten können.