Es ist auf dem weg zur Arbeit einen Autounfall passiert. Nach dem Krankenhausaufenthalt fand eine langwierige ambulante Behandlung statt. Die BG hat die bisher angefallenen Fahrtkosten zum jeweiligen Arzttermin mit 0,20 Cent pro gefahrenen km ersetzt. Da es ein Arbeitsunfall ist,sollten die Fahrtkosten als Werbungskosten behandelt werden. ist es richtig, wenn in der Steuererklärung die gefahrenen km mit 0,30 angesetzt werden und dieser wert dann um die bereits erstatteten Kosten von der BG (Berufsgenossenschaft 0,20 pro gefahrener km) gekürzt wird. Oder wird das Finanzamt gar keinen Ansatz tolerieren. Was ist mit dem Fahrtkosten zum Rechtsanwalt? Können auch diese als Werbungskosten geltend gemacht werden?