Hallo
ich wohne in der Schweiz und bin von einer Headhunterin nach Hamburg zu einem Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen eingeladen worden. Die Headhunterin schließt die Erstattung der Reisekosten aus.
Kann ich die Reisekosten dem Unternehmen gegenüber geltend machen oder ist der Ausschluß der Vermittlerin maßgeblich?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Herzlichen Dank schon einmal im voraus.
Hallo,
wenn die Headhunterin im Auftrag des Unternehmen arbeitet bekommst Du keine Erstattung. Du kannst versuchen beim Unternehmen zu fragen, allerdings sind die Firmen mittlerweile sehr knauserig.
Viel Erfolg
Michael Wolke - Bewerbungstrainer
bewerbungserstellung.de
Hallo,
in Deutschland ist es meinswissens üblich die kosten wieder zurück zu bekommen!
Allerdings ist die Frage ob es so sinvoll ist! In Österreich wäre es jedenfalls nicht angebracht!
Glg Tobias
Hallo!
Grundsätzlich sind Reisekosten zu erstatten. Wenn man als arbeitsuchend in Deutschland bei den Arbeitsagenturen gelistet ist, werden diese dann auch von der Agentur erstattet (diese Formular gibt es bei den Ämtern). In der Regel erstattet man die kostengeringsten Reisemittel (z.B. Bahnfahrt 2. Klasse).
Wie es in der Schweiz aussieht kann ich nicht beurteilen.
Aber ich würde auf jeden Fall bei dem Headhunter nachfragen, ob das Unternehmen wohin man Dich vermitteln will, die Kosten übernimmt. Wenn beide dies nicht tun, würde ich dies als Headhunter als absolut unseriös betrachten und den ganzen Bewerbungsprozess hinterfragen…
Kulanz könnte man sein, wenn der Aufwand überschaubar wäre, z.B. Fahrt von Bern nach Zürich. Aber nicht von der Schweiz nach Hamburg!!!
Beste Grüsse
Steve