Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch bei Ausschluß

Hallo

ein Bewerber wohnt in der Schweiz und ist von einer Headhunterin nach Hamburg zu einem Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen eingeladen worden. Die Headhunterin schließt die Erstattung der Reisekosten aus.
Kann der Bewerber die Reisekosten dem Unternehmen gegenüber geltend machen oder ist der Ausschluß der Vermittlerin maßgeblich?

Herzlichen Dank schon einmal im voraus.

Hallo,

ein Bewerber wohnt in der Schweiz und ist von einer
Headhunterin nach Hamburg zu einem Vorstellungsgespräch bei
einem Unternehmen eingeladen worden. Die Headhunterin schließt
die Erstattung der Reisekosten aus.
Kann der Bewerber die Reisekosten dem Unternehmen gegenüber
geltend machen oder ist der Ausschluß der Vermittlerin
maßgeblich?

Die Headhunterin handelt ja im Auftrag des Unternehmens, so dass der Ausschluss der Reisekostenerstattung von diesem vorgegeben sein dürfte und damit m. E. (leider) verbindlich ist. Es macht dann auch keinen guten Eindruck, wenn man in Kenntnis der Sachlage im Vorstellungsgespräch beim Unternehmen nochmals nachhakt. Der Bewerber muss überlegen, ob die angebotene Stelle so attraktiv ist, dass er die Reisekosten selbst schultert (steuerliche Behandlung von Bewerbungskosten in der Schweiz mal unberücksichtigt, dazu weiß ich zu wenig über das anzuwendende Steuerrecht).

Grüezi
Zemionow