Fahrtkosten zum Mietobjekt?

Hallo!

Ich habe vor kurzem eine Couch gekauft, die mir in die Wohnung geliefert wurde, aber es sind Schäden im Treppenhaus entstanden.

Diese Schäden habe ich sofort meiner Vermieterin angezeigt und dem Möbelhaus ebenfalls und hochauflösende Fotos im Internet hochgeladen.

Das Möbelhaus wollte einen Gutachter schicken, meine Vermieterin hat es vorgezogen einen Kostenvoranschlag durch einen Maler einholen zu lassen. Für das Möbelhaus war das okay.

Meine Vermieterin hat mir nun den Kostenvoranschlag geschickt, die Kosten stellt sie mir in Rechnung.
Zuzüglich soll ich dreimal Fahrtkosten zahlen von Eschweiler nach Bochum (jeweils 254 km), insgesamt 228 Euro:

  1. Fahrt: zur Begutachtung der Schäden
    –> An dem Tag, als ich ihr die Schäden gezeigt habe, habe ich sie zufällig vor dem Haus getroffen. Sie teilte mit, dass sie sich mit einem potentiellen Mieter habe treffen wollen.

  2. Fahrt: zum Treffen mit dem Maler wegen des Kostenvoranschlags
    –> Ich hatte meiner Vermieterin im Vorfeld mitgeteilt, dass ich das Treffen mit dem Maler wahrnehmen kann, allerdings nicht an dem von ihr vereinbarten Termin sondern nur etwa eine Stunde später.

  3. Fahrt: Endabnahme

Sind Fahrtkosten zum Mietobjekt dem Mieter überhaupt in Rechnung zu stellen und bis zu welcher Entfernung?

Welche der o.g. Fahrten sind ggf. notwendig gewesen?

Ich bedanke mich schonmal für Eure Antworten im Voraus! :smile:
hawacity

hallo,
fahrkosten braucht man nicht zahlen,habe ich noch nie gehört

lisa

Durch wen sind Schäden entstanden? In Deutschland und eigentlich jeder Demokratie, herscht das Verursacherprinzip. Ergo, wer Schäden verursacht muss diese bezahlen.
Mein Tipp: Schuldige sollten nicht Feilschen

Hallo,

Da Schäden am Gebäude entstanden sind, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung der Vermieterin.
Die Gebäudeversicherung holt sich das Geld dann von der Versicherung des Möbelhauses.
So ist eigentlich der übliche Weg.

Wenn die Vermieterin einen Gutachter beauftragt hat und den Schaden, im Einverständnis mit dem Möbelhaus,beheben lässt, dann muss sie sich für die Kostenübernahme auch an das Möbelhaus wenden.

Fraglich ist aber, ob eine Versicherung akzeptiert, dass man eine Malerfirma aus ca. 250 km Entfernung holen muss.

mfG P. Kunze

Hallo Hawacity,

die gesamten Kosten hat der Verursacher zu tragen !

Fahrten zum Vermieteten Objekt setzt die Dame ohnehin bei der Einkommensteuer als Werbungskosten ab.
Insofern ist es unlauter, dass die Dame das Geld von Ihnen haben will, um es dann noch mal vom Finanzamt als Werbungskosten in Anrechnung zu bringen.

BG
hardy

Zahlen Sie nichts!
Schließlich liegt der weit entfernte Wohnsitz der Vermieterin nicht in Ihrer Verantwortung. Die Dame hätte sich vor Ort vertreten lassen könne; so hätte z.B. das Gutachten des örtlichen Handwerkers allene bereits ausgereicht.

Danke an Sie alle für die Antworten.

Ich habe meiner Vermieterin nun einen Brief geschrieben, dass ich nicht zahlen werde.
Mal sehen, wie sie reagiert!

MfG
hawacity

Hallo,

Wenn das Möbelhaus nicht die gesamten Kosten übernimmt, würde ich mich weigern nur 1 penny davon zu zahlen.
Ihre Vermieterin hat nicht dass Recht ihnen 3 Fahrten in Rechnung zu stellen.
1)Wenn Sie es nachweisen können das Sie an dem Tag des vorzeigens zu einer anderen Person gekommen ist,kann Sie nicht von ihnen die Fahrkosten verlangen.
2) Einen Kostenvoranschlag kann man sich per Post oder E-mail zuschicken lassen,dafür muss man nicht vor Ort sein.(lächerlich)
3) eine Endabnahme kann man beim nächsten Besuch genauso machen.
4) Ein Vermieter kann mindestens 3 Fahrten incl. Eigentümerversammlung(z.b. Eigentumswohnungen) je Wohnung steuerlich absetzen.
5)Sollte Sie das Geld weiterhin fordern übergeben Sie es einem Rechtsanwalt.

Gruß
monika61

Viel Erfolg - da wird sich nichts rühren!

Hallo,
ich denke nicht, dass ein Vermieter Fahrkosten zur Wahrnehmung seiner vermieterischen Tätigkeit auf den Mieter auch in einem außergewöhnlichen Fall wie einen Schaden in Rechnung stellen kann. Dies gehört zu den normalen Vorfällen bei der Verwaltung einer Wohnung.
Diese sind mit der Miete abgegolten. Dabei ist irrelevant, warum der Vermieter zum Haus fährt.