Fahrtkosten zum vater

hallo
ich möchte gerne wissen ob sich die mutter an den Fahrtkosten zum vater beteiligen muß?
die ex meines Lebensgefährten ist mit den gemeinsamen kindern 360 Kilometer weit weggezogen.da mein Lebensgefährte finanziell nicht so gut da steht fällt es ihm schwer den kontakt zu den kindern aufrecht zuerhalten.die kinder sollen in den Sommerferien zu uns kommen sie weigert sich aber die kinder auf ihre kosten zu ihm zu bringen und er auf seine kosten zurück.sie will das er beide touren auf seine kosten trägt. kann er sie dazu verpflichten die eine tour zu übernehmen und wenn ja welcher §da zum tragen kommt

Hallo

Google doch einfach mal mit ‚kinder fahrtkosten umgangsrecht‘, der oberste Link gibt schon Auskunft, allerdings zu geschiedenen Paaren. Ob es einen Unterschied gibt, wenn die Eltern nie verheiratet waren, und wenn geteiltes Sorgerecht besteht u.ä. kann man ja vielleicht auch ergoogeln.

Viele Grüße

geteiltes Sorgerecht besteht

Sorgerecht kann man nicht teilen, genausowenig wie die Kinder.

Umgangsrechte/-pflichten haben nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Wenn die Ex die Entfernung geschaffen hat, könnte man sie dazu verpflichten (übers Gericht…) einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Krümelchen