Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch

Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eigentlich Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen abrechnen? Könnte dies auch noch 5 Monate nach den erfolgreichen Vorstellungsgesprächen erfolgen? Auch wenn die Gespräche zunächst erfolgreich verlaufen sind und ein Arbeitsverhältnis zustandegekommen ist?

Und was, wenn man dieses Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen würde (seitens Arbeitnehmer)?

Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eigentlich Fahrtkosten zu
Vorstellungsgesprächen abrechnen?

Wo?
Beim Arbeitgeber? Unter Umständen gar nicht wenn er das vorher nicht zugesagt hat

Bei der ARGE?

Bei der Steuer?

Könnte dies auch noch 5 Monate nach den erfolgreichen :Vorstellungsgesprächen erfolgen?
Auch wenn die Gespräche zunächst erfolgreich verlaufen sind
und ein Arbeitsverhältnis zustandegekommen ist?

siehe oben - das hat damit nichts zu tun

Und was, wenn man dieses Arbeitsverhältnis in der Probezeit
kündigen würde (seitens Arbeitnehmer)?

auch das hat damit nichts zu tun

Grüße gibts keine

Hallo,

Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eigentlich Fahrtkosten zu

Beim Arbeitgeber? Unter Umständen gar nicht wenn er das vorher
nicht zugesagt hat

Das stimmt so nicht. Der Arbeitgeber ist immer dazu verpflichtet, wenn er nicht VORHER die Erstattung ausschliesst.

Grüße gibts keine

aber von mir :smile:
Schöne Ostern
Jessica

Gemeint ist die Abrechnung von Fahrtkosten mit einem potentiellen/zukünftigen Arbeitgeber. Annahme ist, dass dieser die Abrechnung nicht ausgeschlossen hat.

Schöne Ostergrüße zurück!

Hallo

Der Anspruch unuterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Ob er vorzeitig verwirken kann, ist imho noch nie richterlich entschieden worden.

Gruß,
LeoLO

Danke, vielleicht kommt es mal auf einen Versuch der Abrechnung an.