Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eigentlich Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen abrechnen? Könnte dies auch noch 5 Monate nach den erfolgreichen Vorstellungsgesprächen erfolgen? Auch wenn die Gespräche zunächst erfolgreich verlaufen sind und ein Arbeitsverhältnis zustandegekommen ist?
Und was, wenn man dieses Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen würde (seitens Arbeitnehmer)?
Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eigentlich Fahrtkosten zu
Vorstellungsgesprächen abrechnen?
Wo?
Beim Arbeitgeber? Unter Umständen gar nicht wenn er das vorher nicht zugesagt hat
Bei der ARGE?
Bei der Steuer?
Könnte dies auch noch 5 Monate nach den erfolgreichen :Vorstellungsgesprächen erfolgen?
Auch wenn die Gespräche zunächst erfolgreich verlaufen sind
und ein Arbeitsverhältnis zustandegekommen ist?
siehe oben - das hat damit nichts zu tun
Und was, wenn man dieses Arbeitsverhältnis in der Probezeit
kündigen würde (seitens Arbeitnehmer)?
Gemeint ist die Abrechnung von Fahrtkosten mit einem potentiellen/zukünftigen Arbeitgeber. Annahme ist, dass dieser die Abrechnung nicht ausgeschlossen hat.
Der Anspruch unuterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Ob er vorzeitig verwirken kann, ist imho noch nie richterlich entschieden worden.