Servus,
Voraussetzung für den Ansatz als Werbungskosten oder Sonderausgaben (das bleibt in der Fragestellung offen) ist in jedem Fall, dass die Kosten anfallen. Wo keine Kosten anfallen, kann es auch keine Werbungskosten oder Sonderausgaben geben, selbst wenn diese mit einer Entfernungspauschale zu berechnen wären.
Man wird jedoch nicht erschossen, wenn man es dem Sachbearbeiter beim FA überlässt, da draufzukommen. Es kann dann natürlich sein, dass ihn das ärgert, vor allem, wenn er schon wieder einen Kaffee erwischt hat, der drei Stunden lang auf der Warmhalteplatte gestanden hat, und von Sodbrennen gequält wird. In diesem Fall kann es gut sein, dass er aus Gründen der seelischen und emotionalen Hygiene die komplette Steuererklärung so auseinandernimmt, dass der Steuerpflichtige hinterher nicht mehr so besonders glücklich über seinen ‚Trick‘ ist.
Moral: They have means and ways to make you walk!
Schöne Grüße
MM