Angenommen wir haben einen Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 2, der von seiner Ehefrau und seiner Stieftochter gepflegt wird. Die Stieftochter wohnt 20 km entfernt und hilft der Mutter 3-4x wöchentlich bei der Körperpflege und Betreuung des Pflegebedürftigen ( ca 15 Stunden die Woche). Kann diese die entstanden Fahrtkosten hierfür steuerlich geltend machen oder die Pflege anderweitig steuerlich absetzen?
Hallo!
generell ja, aber nur den Betrag, der mehr aufgewendet wird als das gezahlte Pflegegeld (hier für Pflegestufe 2) ausmacht.
Lies mal hier rein :http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14…
MfG
duck313
Servus,
das mit der zumutbaren Belastung gem § 33 Abs 3 EStG kennst Du aber schon, odrr?
Schöne Grüße
MM