Liebe/-r Experte/-in,
ich bin in einem Zeitarbeitsunternehmen (BZA Tarifvertrag) als Zeitarbeitnehmer angestellt. Momentan befinde ich mich im Nichteinsatz, d. h. das jeden Tag von meinem Gleitzeitkonto 8 Stunden pro Tag abfliessen. Nun werde ich zwischendurch zu Vorstellungsgesprächen von Kunden meines Arbeitgebers geschickt. Ich erhalte hierfür keine Fahrtkosten erstattet und auch die Zeit nicht. Das heisst ich bin im Auftrag meines Arbeitgebers unterwegs, bekomme aber trotzdem 8 Stunden pro Tag abgezogen. Ist es rechtlich ok das weder Fahrtkosten noch Zeit erstattet wird?
Vielen Dank im Voraus für eure fachlichen Antworten.
Viele Grüße
Mark
Das ist eindeutig ein AÜG Verstoß. Meines Erachtens sind die Vorstellungsstunden zusätzlich vergütungspflichtig. Denn sie erbringen ja in dieser Zeit eine zusätzliche Arbeitsleistung für den Arbeitgeber. D.h. es sind keine Stunden, die sie zuhause als Garantiestunden abfeiern, sie erbringen ja eine zusätzliche Arbeitsleistung zu den bereits abgeleisteten Überstunden. Deswegen dürfen sie nicht verrechnet werden. Die Fahrtkostenerstattung ist beim BZA Tarif-Vertrag leider bisher nach § 8.6 des Tarifvertrages unglücklich zu Lasten der Arbeitnehmer mit Zustimmung der IG Metall geregelt gewesen. Nach dem alten Tarifvertrag durften sozialversicherungsfreie Leistungen wie Fahrtgeld und Verpflegungsmehraufwand mit dem Bruttostundenlohn verrechnet werden, aber nur bis zur Grenze von 25 % des Bruttostundenlohnes.Nach dem neuen Tarifvertrag müssen letztere Leistungen zusätzlich gezahlt werden. Für eine präzise Auskunft müsste ich daher wissen, für welchen Zeitraum die von Ihnen vermissten Kosten nicht übernommen worden sind. Zusätzlich ein persönlicher Rat. Wenn Ihr Unternehmen schon deswegen Probleme macht, spricht das nicht für ihren Arbeitgeber. Verklagen sie Ihren Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsgericht und wechseln Sie zu einem Unternehmen, das den IGZ Tarifvertrag anwendet, der ist in ihrem Fall eindeutig und sähe sowohl die zusätzliche Vergütung der Vorstellungszeiten als auch der Fahrtkosten vor.Da der Arbeitsmarkt z.Zt. sehr arbeitnehmerfreundlich ist, dürfte das kein Problem sein. Sollten sie trotzdem bei Ihrem Unternehmen bleiben wollen, drohen sie geschickt mit dem Arbeitgeberwechsel, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Danke für die schnelle Antwort. Ich bin bei dieser Zeitarbeitsfirma in Hamburg seit 02.03.2010 beschäftigt. Die von mir angesprochenen Kosten werden aktuell nicht übernommen wo ich zuhause bin und zu Kunden des AG fahre um mich dort vorzustellen. Pro Strecke im Durchschnitt 30km. Hatte jetzt 2 Gespräche und nächste Woche wieder eins. Hinzu kommt das ich zu Gesprächen geschickt werde, wo im vorherein klar ist das die geforderte Qualifikation (z. B. verhandlungssicheres Englisch) viel zu hoch ist.
Gruß Mark
Hallo Mark,
ich wiederhole noch einmal meine Empfehlung, möglichst geschickt mit einem Arbeitgeberwechsel zu „drohen“. Nur sollten sie dann auch ihre Nichteinsatzeit dafür nutzen, ihre Chancen bei einem anderen Zeitarbeitsunternehmen konkret abzuchecken. Doch zur Vergütung. Grundsätzlich müssen solche Vorstellungen vergütet werden. Nach BZA Tarifvertrag dürfen diese Zeiten aber mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden. Dann werden sie zwar von ihren Überstunden abgezogen, müssen aber auf der Lohnabrechnung vergütet werden, d.h sie dürfen nicht einfach abgezogen werden ohne Vergütung. Bei den Fahtkosten ist die Rechtssprechung leider nicht einheitlich in Deutschland. Ich schätze die Chancen aber für eine Entscheidung zu ihren Gunsten höher ein, als die Chancen für eine Entscheidung gegen sie. Sie haben natürlich bei solchen Konflikten grundsätzlich die Möglichkeit, bei der zuständigen Regionaldirektion der BA (früher Landesarbeitsamt genannt) diese Praxis überprüfen zu lassen. Rufen sie dort einfach an und fragen sie, wer dafür zuständig ist. Jedes Zeitarbeitsunternehmen hat vor einer solchen „Anzeige“ Angst. Sie müssen nur bedenken, wenn sie sich - wenn auch zurecht- gegen die Praxis ihres Unternehmens wehren, dass dann die dortigen Weiterbeschäftigungschancen sinken. Das ist zwar moralisch nicht in Ordnung, ist aber leider langläufige Praxis. Letzteres ist jedoch nicht typisch für die Zeitarbeit, sondern leider auch in Unternehmen anderer Branchen üblich.
Die von Ihnen geschilderte Praxis ist auf jeden Fall als unseriös zu bezeichnen. Deshalb sollten sie sich fragen, ob ein Arbeitgeber mit unseriösen Praktiken für sie der richtige ist. Eine letzte Frage noch, als was sind sie denn in ihrem Unternehmen laut Arbeitsvertrag eingestellt? Die Antwort interessiert mich im Zusammenhang mit ihrer Feststellung, dass sie teilweise für die anvisierten Einsätze nicht passend qualifiziert seien.
Viel erfolg
dieri
Hallo Mark,
um es vorweg zu nehmen, rechtlich ist es dann okay, wenn im Arbeitsvertrag keine Fahrkosten vereinbart wurden. Dass Sie die Zeit, in der Sie sich als eventueller neuer Kollege in einem Unternehmen vorstellen nicht bezahlt bekommen, halte ich für rechtlich höchst bedenklich, konnte allerdings kein einschlägiges Urteil für Sie finden. Da Sie die Zeit auf dem Zeitkonto bereits einmal erarbeitet haben, steht diese auch Ihnen zur Verfügung. Wenn Ihr Arbeitsgeber Sie zu einem Vorstellungsgespräch lädt, hat er Ihnen auch die Zeit hierfür zu vergüten. Alles andere ist auch moralisch unter aller S…
Ich muss dazu sagen, ich bin kein Rechtsanwalt, sondern leite selbst ein Personaldienstleistungs- unternehmen, aber auf diese abstruse Idee käme ich nicht, denn es ist ja im gemeinsamen Interesse, dass Sie wieder in eine passende Arbeitsstelle kommen und dort finanziell und persönlich möglichst zufrieden sind, dann werden Sie auch gute Leistung bringen und für Ihren Arbeitgeber „Werbung“ machen.
Liebe Grüße und viel Glück
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Zeit für Vorstellungsgespräche als „Arbeitszeit“ zu bezahlen, und kann die Stunden nich taus dem Gleitzeitkonto nehmen. Über die Fahrten kann man streiten, jedoch meine ich, wenn Sie sonst Fahrkostenzuschüsse erhalten, sollte das hier auf jeden Fall bezahlt werden. Suaberer ist es jedoch, wenn der AG Ihnen die Fahrkosten erstattet.
BEste Gr´üeße
Hallo Mark,
sorry, dass ich mich so spät melde, ich war und bin es noch, im Urlaub. Sofern Du noch keine Antwort bekommen hast… Natürlich muss Dir die Zeit Deiner „Nichtbeschäftigung“ bezahlt werden!!! Lediglich 2 Tage dürfen per „Order“ von Deinem Zeitkonto abgebucht werden - es sei denn, Du willst das so.!!! Fahrgeld sollte ebenfalls bezahlt werden. Normalerweise von Deiner ZAF, wenn nicht, von der ARGE bzw. dem einladenden Arbeitgeber. Die Vorstellungsgespräche duerfen Dir nicht vom Zeitkonto abgezogen werden!
Ich nehme an, dass Du inzwischen ausreichend Antworten bekommen hast - wenn nicht, melde Dich erneut.
Grüße marineblau
Hallo Mark,
Ich habe unten meine Antwort von vor einigen Tagen reinkopiert. Nein, es ist nicht rechtmäßig was Deine Firma macht.
Sorry, dass ich mich so spät melde, ich war und bin es noch, im Urlaub. Natürlich muss Dir die Zeit Deiner „Nichtbeschäftigung“ bezahlt werden!!! Vergl. auch Deinen Arbeitsvertrag - da stehts drin!Lediglich 2 Tage dürfen per „Order“ von Deinem Zeitkonto abgebucht werden - es sei denn, Du willst das so.!!! Fahrgeld sollte/muss ebenfalls bezahlt werden. Normalerweise von Deiner ZAF, wenn nicht dem einladenden Arbeitgeber. Die Vorstellungsgespräche duerfen Dir nicht vom Zeitkonto abgezogen werden!
Grüße marineblau
Kommt drauf an, wenn deine Firma vom Direktionsrecht gebrauch macht (weist dir einen Einsatz an) brauchst du eigentlich kein Arbeitszeitkonto zu nehmen. Willst du bei der Auswahl des Jobs mitreden und eine vorzeitige Kündigung verhindern, kann das Nehmen des AZK ein Kompromiss zwischen den Parteien sein.
Die Fahrtkosten müssen nicht zwingend erstattet werden.
Hallo Mark,
ja, das ist echtlich ok, denn ihnen werden ja die Stunden des Nicht-Einsatzes bezahlt. Das sind keine überstunden, sondern genau für diesen Fall angesammelte Stunden auf dem Zeitkonto. Daher bekommen Sie die Zeit bezahlt und es ist Ihre Pflicht, sich bei neuen Kunden vorzustellen.
Ich kann natürlich verstehen, dass es eine schwierige Situation ist. Wenn Sie weitere Fragen zu den Stunden auf dem Zeitkonto haben, kann ich Ihnen das gerne auch nochmal erläutern.
Viele Grüße,
Paula
Hallo,
woran liegt es das die Vorstellungen nicht erfolgreich sind? OK anderes Thema. IdR bekommst Du keine Vorstellungen sondern Einsatzinfos. Das heist du bekommst einen Einsatz. Wie auch immer die Absprache mit dem Kunden ist (Vorstellung oder Arbeit)Es ist Arbeitszeit für Dich. Diese sollte nicht vom Zeitkonto abgehen. Frage 1 steht aber immer noch. VG
Hallo Mark,
sorry für die Verspätung.
Generell ist eine Nichteinsatzzeit das Risiko des Arbeitgebers, was bedeutet, dass Du hierfür keine Gleitzeitstunden aufbringen müßtest. Da dich der Arbeitgeber also hierfür bezahlen müßte, gibt es auch keine Regelung für die Vorstellungszeiten.
Du bist also hier doppelt belastet, da Du Gleitzeitstunden UND Freizeit opferst.
Also: mit dem Disponenten reden und eine faire Lösung ausarbeiten - Du kannst ja Deine Plusstunden z. B. bis zur Hälfte opfern, aber darüber hinaus sollte schon die ZA-Firma die Stunden zahlen, und insbesondere die Vorstellung (inkl. Fahrgeld).
Gruß
Harry
Hallo Dietmar,
mittlerweile habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und bin nun bei einem Unternehmen mit igz-Tarifvertrag beschäftigt. Und siehe da: alles ist besser. 
Vielen Dank für Ihren Tipp.
Bei meiner letzten Gehaltsabrechnung der alten Firma wurden mir jetzt Urlaub und Guthaben aus dem AZK angerechnet. Laut BZA Tarifvertrag ist dies meines Erachtens zulässig. Fahrtkosten für die Vorstellungsgespräche wurden mir keine vergütet und auch nicht die Zeiten zu Vorstellungsgesprächen, da ich ja froh sein könnte das mir Arbeit vermittelt wird. Zitat Ende. Nun ist die Frage ob ich für ca. insgesamt 3 Stunden Vorstellungsgespräche und Fahrtkosten für insgesamt 80 km ein Fass aufmachen sollte…?
Um ihre Frage aus der letzten Nachricht zu beantworten: Ich bin als Buchhalter angestellt, bin jedoch kein Bilanzbuchhalter.
Viele Grüße
Mark
Hallo Mark,
das Argument ihres letzten Arbeitgebers ist natürlich kalter Kaffee. Eine Klageandrohung beim Arbeitsgericht ist das allemal wert. Vielleicht lenkt dann ja ihr alter Arbeitgeber ein. Die erste Instanz beim Arbeitsgericht kostet sie keinen Cent, wenn sie sich selbst vertreten. Sollte ihr alter Arbeitgeber verlieren, müssten sie aber in der ersten Instanz ihre Anwaltskosten selbst übernehmen, wenn sie einen Anwalt einschalten. Das lohnt natürlich nicht.Der Imageschaden durch einen möglichen Arbeitsghericht ist aber für ihren alten Arbeitgeber umso höher. Deswegen werden die bei Klageandrohung wahrscheinlich zahlen. Der Einsatz lohnt sich dann schon und sie sind um eine
erfolgreiche Erfahrung im Umgang mit unseriösem Arbeitgeberverhalten reicher. Das lohnt auch.
dieri