Fahrtkosten zur Weiterbildung

Hallo,
ich sitze über meiner Steuererklärung und möchte die
Fahrtkosten zu meiner Fortbildung letztes Jahr :absetzen. 0,30
€ pro Kilometer hin und zurück darf man ja angeben. :Jetzt war
ich auf einer Fortbildung 342 km weit weg von mir und :das an
drei Wochenenden. Heißt 3 mal 342 km einfache :Wegstrecke,
heißt 2052 km hin und zurück. Wenn ich 30 cent pro km :angeben
möchte wären das 615 €. Das nimmt doch das finanzamt :so nicht
an oder?? Das wäre ja echt krass. Was mach ich denn :jetzt? :-/

Alles richtig, alles gut! Ist aba nicht soooo krass, weil das Finanzamt dir sogar OHNE jeglichen Nachweis 1000,-€ als Werbungskosten gegenrechnet. Also wenn das deine einzigen Kosten sind, die in Verbindung mit Einnahmen stehen, dann kannst du die Angabe auch weglassen. Grüße, Björn