Hallo,
ich sitze über meiner Steuererklärung und möchte die Fahrtkosten zu meiner Fortbildung letztes Jahr absetzen. 0,30 € pro Kilometer hin und zurück darf man ja angeben. Jetzt war ich auf einer Fortbildung 342 km weit weg von mir und das an drei Wochenenden. Heißt 3 mal 342 km einfache Wegstrecke, heißt 2052 km hin und zurück. Wenn ich 30 cent pro km angeben möchte wären das 615 €. Das nimmt doch das finanzamt so nicht an oder?? Das wäre ja echt krass. Was mach ich denn jetzt? :-/
Hallo,
ich bin kein Steuerberater, aber ich ich wüsste jetzt nicht, was an Deiner Berechnung falsch sein sollte. Über 2.000 km ist ja kein Pappenstiel und in den 30 Cent ist ja auch der Verschleiß des Wagens, anteilige Wartungskosten usw. mit drin.
Viele Grüße
Markus
Lieber crazyfriend,
es tut mir leid, dass ich kein passender Expert für Sie ist. Ich wünsche Ihnen den echten Expert zu finden.
MfG
Hallo,
mache das einfach mal so geltend. Wenn das Finanzamt nicht einverstanden ist, kürzt es auf die zulässige Summe runter.
Viel Erfolg, WM
Hallo crazyfriend,
warum soll das FA Deine Reisekostenabrchnung nicht akzeptieren.
Ich gehe davon aus:
– Lehrgangsbescheinigung liegt vor
– Entfernung stimmt ( Achtung: FA hat Routenplaner )
– die Fahrten sind plausibel nachzuweisen
– Montag bis Freitag = Arbeit
– Wochende Lehrgang
– Tankquittungen, Rechnungen am Fortbildungsort
( nur als Zusatzbeweis )
– wann begann der Lehrgang morgens ( 342 km Fahrt
braucht ja etwas Zeit )
Aus meiner Erfahrung:
auch wenn das FA erst einmal schluckt, bei nachvollziehbarer Begründung habe ich bisher alle Werbungskosten durchsetzen können, auch wenn sie „echt krass“ waren.
MfG
Stefan Seidel
Vielen, vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Ich gebe es mal an und dann mal sehen. 
Vielleicht könntest du mir noch bei einer einzigen Sache weiterhelfen, das ist das einzige was mir noch fehlt.
Anlage AV: bin ich mittelbar oder unmittelbar begünstigt? Das Problem: wenn man angestellt ist schätze ich ist man ja unmittelbar begünstigt, oder? Ich war lediglich im Januar angestellt, habe dann 1 Monat ALG1 bekommen, darauffolgend Gründungszuschuss und habe mich selbstständig gemacht. Was muss ich jetzt ankreuzen, könntest du mir da irgendwie helfen?
Vielen, vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Ich gebe es mal an und dann mal sehen. 
Vielleicht könntest du mir noch bei einer einzigen Sache weiterhelfen, das ist das einzige was mir noch fehlt.
Anlage AV: bin ich mittelbar oder unmittelbar begünstigt? Das Problem: wenn man angestellt ist schätze ich ist man ja unmittelbar begünstigt, oder? Ich war lediglich im Januar angestellt, habe dann 1 Monat ALG1 bekommen, darauffolgend Gründungszuschuss und habe mich selbstständig gemacht. Was muss ich jetzt ankreuzen, könntest du mir da irgendwie helfen?.
Tut mir leid - damit kenne ich mich nicht aus.
Hallo, ich bin kein Steuerexperte.
Ich würde es jedenfalls angeben und die Tages und übernachtungspauschale auch.
Das Finazamt kann immer noch etwas streichen.
Viele Grüße
Lukas
Hallo,
das ist eine Frage die ein Steuerberater beantworten sollte, leider bin ich da überfragt.
sibato
Hallo,
Was mach ich denn jetzt? :-/
Fachleute zur Einkommenssteuer fragen
Gruß
Otto
Fahrtkosten werden in Höhe des Betrages erstattet, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels entsteht. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird eine Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes gezahlt, die 0,20 Euro je gefahrenem Kilometer beträgt, pro Tag liegt der Höchstbetrag bei maximal 130 Euro. Monatlich werden maximal 476 Euro gezahlt.
Hallo,
die Bezeichnungen der Formulare sind mir nicht geläufig; ich arbeite mit dem On-line Programm des FA Elster.
Bei 1 Monat Angestelltemverhältnis mußt Du die Anlage für Arbeitnehmer ausflüllen; darauf wird m. E. auch Arbeitslosengeld eingetragen.
Wie der Gründungszuschuß steuerlich zu behandeln ist, kann ich leider nicht sagen. Einfach bei AA anfragen.
Einen grundsätzlichen Tipp:
Wenn ich Zweifel habe, rufe ich das FA an - die Veranlagungstelle - mit Angabe der Steuernummer.
Ich stelle meine Frage und bitte um Antwort im Vorfeld; ICH WILL STEUERERHRLICH SEIN,
ich weise immer darauf hin: Ich mache mir die Arbeit und erkläre Abzugsbeträge oder vergesse Einnnahmen, die dem FA aufgrund der Vernetzung bekannt sind.
Folge: FA ändert meine Erklärung, muß dies begründen.
Dann kommt aber bestimmt mein Einspruch.
Für alle Mehrarbeit, die vermieden werden kann.
So habe ich in Thüringen sehr gute Erfahrungen gemacht!
Das Fa hat auch eine gewisse Aufklärungspflicht, die es aber nicht gerne gibt.
Viel Erfolg bei der Steuererklärung
Stefan Seidel
Hallo crazyfriend,
also ich kenne nur die Berücksichtigung der einfachen Strecke. Beachten solltest du, aber auch, das ein Jeder von uns, einen gewissen steuerlichen Freibetrag im Jahr erhält. Dies sind ca. 900 € und dieser Freibetrag würde schon einmal gegen gerechnet werden. Wäre ich du, würde ich meine Fahrtkosten und … trotzdem beim Finanzamt, falls niemand anders für die Kosten aufkommt, einreichen. LG Ines
Hallo,
Soweit ich informiert bin, werden ihnen nur einfache Fahrten bezahlt,also ca 307.-€.
Auch einen Beweis der Fortbildung müssen Sie beifügen.
Es kann auch vorkommen das dass Finanzamt sagt, mit dem Zug wäre es billiger gewesen und zahlen dann nur diesen Betrag.
Falls Sie Übernachtungskosten auch hatten,dann können Sie diese auch noch absetzen.
Gruß
monika61
Hallo,
die Fahrtkosten werden in der tatsächlich anerkannten und nachgewiesenen Höhe steuermindernd eingesetzt. Das heißt, es werden nicht 615 € weniger Steuern berechnet, sondern das zu versteuernde EInkommen wird um 615 € reduziert.
Hallo,
doch das geht so. Die tatsächlichen Kosten eines gut erhalten gebrauchten PKWs betragen lt. ADAC auch min. 0,25 Km pro Km.
Schau mal in das PDF: http://www.hrworks.de/files/lohnsteuerrichtlinien.pdf
Dort heißt es: „Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, sind die Aufwendungen fpr die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für die Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar.“
Hallo,
ob jetzt 30 Cent richtig sind, habe ich nicht geprüft.
Aber ansonsten würde ich diesen Wert angeben. GGf mit Belegen beweisen (Anwesenheitsnachweis o.ä.) Wenn das Finanzamt das nicht anerkennen will, dann wird es das schon rausstreichen und auch begründen. Es handelt sich ja nicht um einen Betreugsversuch, da es ja real staattgefunden hat.
Beste Grüße
Frank Seiler
versuch es
Warum nicht.