Fahrtkosten zwischen Hauptwohnung und Wohnung ab Arbeitsort / Umzugspauschale

Hallo,

ich hätte Paar Fragen zum Thema:

  1. kann Person A die Kosten seiner Fahrten zwischen Hauptwohnung und zwischen seiner temporären zweiten Wohnung am Arbeitsort beim Finanzamt steuerlich abschreiben lasen?
    Mal fahrt A 1 Mal pro Woche, ab und zu 1 Mal pro 3 Wochen.

  2. Person A wohnt in Deutschland im Wohnort X und hat Arbfeit in Region Y in Deutschland gefunden. Entfernung zwischen Hauptwohnung und Wohnung am Arbeitsort (möbliertes Zimmer: Elektrizität, Wasser - alles im Pauschalpreis) >400km.

A hat vom Jobcenter bei Arbeitsaufnahme das Geld für Einzelfahrt (vom Hauptwohnort zum Wohnung am Arbeitsort: 400km x 0.2 Euro) und dazu für eine Hotelübernachtung bekommen.

Könnte A die restlichen Umzugskosten als Umzugspauschale (Werbungskosten?) steuerlich abschreiben? Gilt so eine Wohnung - als Umzug?

Kann man geltend machen, Stichwort „Doppelte Haushaltsführung“. Wenn glaubhaft gemacht wird, daß der Lebensmittelpunkt weiterhin am Hauptwohnsitz liegt

Nein.

Entweder wird der Haushalt verlegt, dann geht es um einen Umzug, aber es gibt eben künftig keinen doppelten Haushalt und keine berücksichtigungsfäigen (tut mir leid für das Wort, aber „abschreiben“ ist etwas vollkommen, wirklich vollkommen anderes) Heimfahrten mehr.

Oder der Haushalt wird nicht verlegt, es wird ein zweiter Haushalt aus beruflichem Anlass begründet, dann sind die damit verbundenen Reisekosten und andere, nachgewiesene Kosten auch für die Begründung des doppelten Haushalts Werbungskosten, aber es gibt nicht obendrauf nochmal eine Umzugskostenpauschale in Anlehnung ans Beamtenrecht.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank.