Hallo,
ich hätte Paar Fragen zum Thema:
-
kann Person A die Kosten seiner Fahrten zwischen Hauptwohnung und zwischen seiner temporären zweiten Wohnung am Arbeitsort beim Finanzamt steuerlich abschreiben lasen?
Mal fahrt A 1 Mal pro Woche, ab und zu 1 Mal pro 3 Wochen. -
Person A wohnt in Deutschland im Wohnort X und hat Arbfeit in Region Y in Deutschland gefunden. Entfernung zwischen Hauptwohnung und Wohnung am Arbeitsort (möbliertes Zimmer: Elektrizität, Wasser - alles im Pauschalpreis) >400km.
A hat vom Jobcenter bei Arbeitsaufnahme das Geld für Einzelfahrt (vom Hauptwohnort zum Wohnung am Arbeitsort: 400km x 0.2 Euro) und dazu für eine Hotelübernachtung bekommen.
Könnte A die restlichen Umzugskosten als Umzugspauschale (Werbungskosten?) steuerlich abschreiben? Gilt so eine Wohnung - als Umzug?