Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort

Hallo,
Folgendes:

Es wird ab 01.06.2012 bei einem Unternhmen im Allgäu gearbeitet. Der zukünftiger AG bezahlt die monatliche Miete des 1-Zimmer-Appartements. Der Arbeitnehmer wir dann wohl Freitags mit dem ICE nach Hause fahren. Setzt er jetzt die Bahnkosten ab, oder die Kilometer? Einfache Fahrt wäre ca. 450 km.

Hallo,

Es wird ab 01.06.2012 bei einem Unternhmen im Allgäu
gearbeitet. Der zukünftiger AG bezahlt die monatliche Miete
des 1-Zimmer-Appartements.

als Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle =
der Weg zwischen dem 1-Zimmer-App. und der Arbeitsstelle.

Der Arbeitnehmer wir dann wohl
Freitags mit dem ICE nach Hause fahren. Setzt er jetzt die
Bahnkosten ab, oder die Kilometer? Einfache Fahrt wäre ca. 450
km.

Mir würde hierzu höchstens Kosten der doppelten Haushaltsführung einfallen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Gruß Merger

Der Arbeitnehmer wir dann wohl
Freitags mit dem ICE nach Hause fahren. Setzt er jetzt die
Bahnkosten ab, oder die Kilometer? Einfache Fahrt wäre ca. 450
km.

da die km-pauschale hier höher sein wird als die tats. kosten, kann über die km abgerechnet werden.

gruß inder

Hallo,

Der Arbeitnehmer wir dann wohl
Freitags mit dem ICE nach Hause fahren. Setzt er jetzt die
Bahnkosten ab, oder die Kilometer? Einfache Fahrt wäre ca. 450
km.

da die km-pauschale hier höher sein wird als die tats. kosten,
kann über die km abgerechnet werden.

unabhängig davon welche Kosten höher sind, ist nach § 9 EStG Abs. 1 Nr. 5 (Doppelte Haushaltsführung) abzurechnen.

Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen.

Gruß Merger

Hallo,

Der Arbeitnehmer wir dann wohl
Freitags mit dem ICE nach Hause fahren. Setzt er jetzt die
Bahnkosten ab, oder die Kilometer? Einfache Fahrt wäre ca. 450
km.

da die km-pauschale hier höher sein wird als die tats. kosten,
kann über die km abgerechnet werden.

unabhängig davon welche Kosten höher sind, ist nach § 9 EStG
Abs. 1 Nr. 5 (Doppelte Haushaltsführung) abzurechnen.

ja klar. was denn sonst?

war dem fragesteller doch auch soweit klar. verstehe deinen einwand hier nicht?

gruß inder

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Hallo,

Der Arbeitnehmer wir dann wohl
Freitags mit dem ICE nach Hause fahren. Setzt er jetzt die
Bahnkosten ab, oder die Kilometer? Einfache Fahrt wäre ca. 450
km.

da die km-pauschale hier höher sein wird als die tats. kosten,
kann über die km abgerechnet werden.

unabhängig davon welche Kosten höher sind, ist nach § 9 EStG
Abs. 1 Nr. 5 (Doppelte Haushaltsführung) abzurechnen.

ja klar. was denn sonst?

nach Deinem Text zu urteilen könnte es auch eine Kann-Bestimmung sein und der Steuerzahler könnte für sich das bessere Ergebnis wählen.
Und dies trifft hier allerdings nicht zu!

war dem fragesteller doch auch soweit klar.

wirklich ?

verstehe deinen
einwand hier nicht?

siehe oben

gruß inder

Gruß Merger

Der Arbeitnehmer wir dann wohl
Freitags mit dem ICE nach Hause fahren. Setzt er jetzt die
Bahnkosten ab, oder die Kilometer? Einfache Fahrt wäre ca. 450
km.

da die km-pauschale hier höher sein wird als die tats. kosten,
kann über die km abgerechnet werden.

unabhängig davon welche Kosten höher sind, ist nach § 9 EStG
Abs. 1 Nr. 5 (Doppelte Haushaltsführung) abzurechnen.

ja klar. was denn sonst?

nach Deinem Text zu urteilen könnte es auch eine
Kann-Bestimmung sein und der Steuerzahler könnte für sich das
bessere Ergebnis wählen.
Und dies trifft hier allerdings nicht zu!

doch, doch… wenn die tats. kosten höher sind, kommen diese zum ansatz. das wollte der fragesteller ja auch wissen. ob er die km angeben sollte oder eben die tats. kosten. jetzt der groschen gefallen?

war dem fragesteller doch auch soweit klar.

wirklich ?

ja, immer noch klar…

verstehe deinen
einwand hier nicht?

siehe oben

gruß inder

Gruß Merger

gruß inder

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doch, doch… wenn die tats. kosten höher sind, kommen diese
zum ansatz. das wollte der fragesteller ja auch wissen. ob er
die km angeben sollte oder eben die tats. kosten. jetzt der
groschen gefallen?

Nein - er hier keine Wahl, denn dies steht im EStG:

notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird. 2Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. 3Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden. 4Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen. 5Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. 6Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt;

Gruß Merger

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Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden. 4Zur Abgeltung
der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine
Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer
der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem
Beschäftigungsort anzusetzen. 5Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist
entsprechend anzuwenden. 6Aufwendungen für Familienheimfahrten
mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart
überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt;

Gruß Merger

schau dir mal die seite 3 der anlage N an und dann spekulier mal drüber, warum es die zeilen 66, 67 und 68 gibt.

gruß inder

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