Hallo Kollegen und andere Wissenden
folgendes Problem: die Fahrtkostenberechnung wird im StBescheid 2009 nicht mehr ausgewiesen, sondern nur noch das Ergebnis. Grund: Berechnung ist zu kompliziert geworden da der Höchstbetrag von 4500 € tagesgenau berechnet wird.
Ich habe zwar ein paar Beispiele gelesen, aber irgendwie komme ich nicht auf das Ergebnis wie die „Profis“ ganz weit oben. Dabei wollte ich mir eine Excel-Tabelle erstellen, wo man diese Daten schnell berechnen kann:
Hier zwei Bsp:
Frage1: Beantragt wurden 100 Tage x 6 km = 180 Euro und 130 Tage x 69 km = 2691 Euro. Dies ergibt einen Gesamtbetrag der Fahrtkosten in Höhe von 2871 Euro.
Im Bescheid wurden jedoch nur 2723 Euro berücksichtigt.
Antwort1: Ursache ist die taggenaue Ermittlung des anteiligen Höchstbetrags von 4.500 €. Die Entfernungspauschale für den Fall ermittelt sich wie folgt: 180 € (1. Fahrt) + 2.543 € (2. Fahrt: 130/230 * 4.500 €).
Frage2: Die Stpfl. gibt an, an 24 Tage 560 Kilometer und an 191 Tagen 10 Km als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft zurüchkgelegt zu haben. Werden diese Werte so eingegeben, erfolgt ein Abzug von Werbubgskosten in Höhe von 1075€. Richtig wäre eine Begrenzung in Höhe von 4500€. Gibt man jedoch nur 24 Tage mit 560 Km ein, erfolgt ein Abzug richtigerweise in Höhe von 4032€.
Antwort2: Der Höchstbetrag der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die mit öffentlichen bzw. mit sonstigen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, von 4.500 € (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 Satz 2 EStG) wird vom Programm für jeden Weg Wohnung – Arbeitsstätte tagesgenau anteilig berechnet. Diese anteiligen Höchstbeträge der Entfernungspauschale sind anschließend mit den erklärten tatsächlichen Kosten zu vergleichen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG). In diesem Fall 4500 x 24/215 = 502. 502 (erste Teilstrecke) + 573 (zweite Teilstrecke)= 1075.
Diese zwei Fälle habe ich nun versucht unter einen Hut zu bringen. Bekomm es aber nicht hin auf die richtige Formel zu stoßen. Doch wo liegt der Fehler?
Formel 1: Tage * Entfernung * 0,30 €
Formel 2: Tage / Gesamttage * 4500 €
Diese Formeln habe ich anhand Bsp 1 erstellt und komme auch auf das Ergebnis wie in der entsprechenden Antwort.
Wenn ich jetzt die Daten von Bsp. 2 eingebe erhalte ich für die 24 Tage * 560 km eine Summe von 4032 € und für 191 Tage * 10 km von 3997,67 €.
Wende ich jedoch die Formel 2 für die erste Berechnung an (24/215*4500) komme ich auf die 502 € lt. Lösung. Formel 1 und 2 sind nun angeglichen und das Ergebnis bleibt bei der zweiten Berechnung jedoch ebenfalls bei 3997,67 € statt den 573 €, welche in der Lösung genannt worde.
*verwirrt guckt*
LG Tobi@s