Fahrtkostenberechnung; max. 4500 €

Hallo Kollegen und andere Wissenden :smile:

folgendes Problem: die Fahrtkostenberechnung wird im StBescheid 2009 nicht mehr ausgewiesen, sondern nur noch das Ergebnis. Grund: Berechnung ist zu kompliziert geworden da der Höchstbetrag von 4500 € tagesgenau berechnet wird.

Ich habe zwar ein paar Beispiele gelesen, aber irgendwie komme ich nicht auf das Ergebnis wie die „Profis“ ganz weit oben. Dabei wollte ich mir eine Excel-Tabelle erstellen, wo man diese Daten schnell berechnen kann:

Hier zwei Bsp:
Frage1: Beantragt wurden 100 Tage x 6 km = 180 Euro und 130 Tage x 69 km = 2691 Euro. Dies ergibt einen Gesamtbetrag der Fahrtkosten in Höhe von 2871 Euro.
Im Bescheid wurden jedoch nur 2723 Euro berücksichtigt.
Antwort1: Ursache ist die taggenaue Ermittlung des anteiligen Höchstbetrags von 4.500 €. Die Entfernungspauschale für den Fall ermittelt sich wie folgt: 180 € (1. Fahrt) + 2.543 € (2. Fahrt: 130/230 * 4.500 €).

Frage2: Die Stpfl. gibt an, an 24 Tage 560 Kilometer und an 191 Tagen 10 Km als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft zurüchkgelegt zu haben. Werden diese Werte so eingegeben, erfolgt ein Abzug von Werbubgskosten in Höhe von 1075€. Richtig wäre eine Begrenzung in Höhe von 4500€. Gibt man jedoch nur 24 Tage mit 560 Km ein, erfolgt ein Abzug richtigerweise in Höhe von 4032€.
Antwort2: Der Höchstbetrag der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die mit öffentlichen bzw. mit sonstigen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, von 4.500 € (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 Satz 2 EStG) wird vom Programm für jeden Weg Wohnung – Arbeitsstätte tagesgenau anteilig berechnet. Diese anteiligen Höchstbeträge der Entfernungspauschale sind anschließend mit den erklärten tatsächlichen Kosten zu vergleichen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG). In diesem Fall 4500 x 24/215 = 502. 502 (erste Teilstrecke) + 573 (zweite Teilstrecke)= 1075.

Diese zwei Fälle habe ich nun versucht unter einen Hut zu bringen. Bekomm es aber nicht hin auf die richtige Formel zu stoßen. Doch wo liegt der Fehler?

Formel 1: Tage * Entfernung * 0,30 €
Formel 2: Tage / Gesamttage * 4500 €

Diese Formeln habe ich anhand Bsp 1 erstellt und komme auch auf das Ergebnis wie in der entsprechenden Antwort.

Wenn ich jetzt die Daten von Bsp. 2 eingebe erhalte ich für die 24 Tage * 560 km eine Summe von 4032 € und für 191 Tage * 10 km von 3997,67 €.
Wende ich jedoch die Formel 2 für die erste Berechnung an (24/215*4500) komme ich auf die 502 € lt. Lösung. Formel 1 und 2 sind nun angeglichen und das Ergebnis bleibt bei der zweiten Berechnung jedoch ebenfalls bei 3997,67 € statt den 573 €, welche in der Lösung genannt worde.

*verwirrt guckt*

LG Tobi@s

keine zeitanteilige Kürzung
Hi !

Die Regelung mit den max. € 4.500 findet sich im § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Weder in den folgenden Absätzen des § 9 noch im § 52 Abs. 23d

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html

ist irgendeine zeitanteilige Kürzung zu erkennen. Wo soll diese also herkommen?

BARUL76

.

keine Lösung, nur Rechtsquellen
Hi !

Die OFD-Verfügung ist dann wohl
OFD Chemnitz, 13.03.2006, S2351 - 51/1 - St22
der das Urteil des BFH VI R 40/04 (BStBl II 2005, 712) zu Grunde liegt.

Rechnung habe ich jetzt nicht versucht, weiter nachzuvollziehen.

BARUL76

Nein,

ich meine die Verfügung

O2252-62/15-St13 (S2351-53/35-St22) vom 23.03.2010

LG

Lösung
Hallo,

habe die Lösung zwischenzeitlich herausgefunden.

Das Steuerprogramm berechnet einmal die tatsächlichen Kosten (mit „0,30 €“) und einmal anhand der Tage (mit dem Höchstbetrag). Der jeweils kleinere Betrag wird berücksichtigt.

Hier die Formeln und der Tabellenaufbau in Excel (leider kann ich Reinhards Tool dazu nicht verwenden):

Spalte A: Anzahl der Tage
Spalte B: Entfernungskilometer
Spalte C: Feld, in dem eingetragen werden kann, ob Stpfl mit Pkw gefahren ist oder nicht (Eintrag „x“ bei PKW-Nutzung)
Spalte D: eine Hilfsspalte (Formel); kann auch ausgeblendet werden
Spalte E: Summen (Formel)
Zeile 1: Überschriften
Zeilen 2 - 6: Berechnungszeilen
Zelle E7: Gesamtsumme (Formel)

Die Formeln wurden für 5 verschiedene Fahrt-Berechnungen ausgelegt.

In den Spalten A - C können die entsprechenden Werte lt. Erklärung eingetragen werden.

Hier die Formeln für die erste Berechnungszeile. Wie die Formeln für die anderen Zeilen eingefügt werden können sollte bekannt sein:

Spalte D: =WENN(C2=„x“;0;A2)
Spalte E: =WENN(UND(A2*B2*0,3>4500*A2/SUMME($D$2:blush:D$6);C2"x");4500*A2/SUMME($D$2:blush:D$6);A2*B2*0,3)
Zelle E7: =AUFRUNDEN(SUMME(E2:E6);0)

Ein Fehler taucht auf wenn alle Fahrten mit dem PKW gefahren sind. Für diese (einfache) Berechnung ist die Tabelle jedoch nicht ausgelegt.

LG Tobi@s

Lösung hin oder her-ich hab immer noch nicht verstanden, worauf sich die taganteilige Berechnung stützt!
Diese Verfügung (O2252-62/15-St13 (S2351-53/35-St22) vom 23.03.2010) finde ich nicht!

Hallo,

das habe ich leider auch noch nicht geschnallt. Über alles werden wir im Amt auch nicht aufgeklärt :-/

Aber ich weiß zumindest dass die Berechnung bei der Steuerberechnung genau auf das Ergebnis kommt welches ich mit den Formeln errechnet habe :smile:

LG

Naja, dann viel Spass mit den 6545846846 Einsprüchen…
Ach ja-und ich würd nicht alles fressen was man mir vorsetzt…

Naja, dann viel Spass mit den 6545846846 Einsprüchen…

das macht meine Chefin :smile:

Ach ja-und ich würd nicht alles fressen was man mir
vorsetzt…

nene, hat nix mit „vorsetzen“ zu tun. So zeigt er die Ergebnisse tatsächlich in unserem Steuerprogramm (unifa) an. Also ist es (für mich) erst einmal richtig. Und die Formeln stimmen ja jetzt auch überein. Ob dies nun tatsächlich so ist oder so … nun, ich hab die Steuerberechnung nicht geschrieben :smile:

LG