muss ein/e Schüler/in die von der Agentur für Arbeit kürzeste Wegstrecke zu einer Weiterbildungsstätte in Kauf nehmen, wenn Ihr/Ihm dadurch ein höherer Kraftstoffverbrauch sowie Verschleiß am Fahrzeug entstehen? Mit dem PKW ist täglich ein Weg von 60 km zu fahren. Dies wäre dann der günstigste und schnellste Weg laut eines Tom Tom- Navi. Er führt größtenteils über die Autobahn. Der Weg, den die Agentur für Arbeit vorgibt, ist zwar 3,5 km kürzer, führt aber über die Dörfer und bringt deshalb nicht nur zeitliche Nachteile, sondern auch höhere Kosten. Kurz…Es macht Sinn, den rationalen Weg über die Autobahn vergütet zu bekommen. Der kürzere Weg kostet wesentlich mehr und wird dazu noch geringer vergütet. Also, müsste man die Vorgaben der Agentur für Arbeit so hinnehmen?
also zunächst einmal grundsätzlich: Die Behörde gibt keinen Weg vor. Selbstverständlich kann der kürzere und schnellere Weg über die Autobahn gewählt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Wegstrecke für die Abrechnung zugrundegelegt wird.
Vermutlich gilt für die Abrechnung der Fahrten mit dem PKW § 5 Abs. 1 BRKG. Also 0,20 Euro je zurückgelegtem Kilometer. Bei 3,5 km Unterschied pro Fahrt wären das dann 1,40 Euro pro Tag.
Kriterium ist der verkehrsübliche Weg. Ist eine Wegstrecke etwas länger, bringt aber einen deutlichen Zeitvorteil, darf man diese Strecke ansetzen. Das ergibt sich aus der BRKGVwV:
1Für die Berechnung der Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. 2Längere Strecken werden berücksichtigt, wenn sie insbesondere auf Grund der Verkehrsverhältnisse (z. B. Stau) oder aus Gründen der Zeitersparnis benutzt wurden.
Der Betroffene könnte die Abrechnung also unter Umständen beanstanden.
also zunächst einmal grundsätzlich: Die Behörde gibt keinen
Weg vor. Selbstverständlich kann der längere, aber schnellere
Weg über die Autobahn gewählt werden. Es stellt sich jedoch
die Frage, welche Wegstrecke für die Abrechnung zugrundegelegt
wird.