Hallo Rechtskundige,
Peter P. befindet sich in einer Weiterbildung, die incl. dazugehörigem Praktikum 11,5 Monate dauert. Für die Zeit der Weiterbildung erhält P. ALG 1, die Lehrgangskosten werden übernommen. Für die Zeit der unmittelbaren Weiterbildung (8,5 Mo.) erhält P. von der AfA einen Bescheid über die Übernahme der Fahrtkosten. Bereits bei Zustellung dieses Bescheides fragte P. nach, wie während des Praktikums verfahren wird. P. erhielt die Auskunft: Einfach rechtzeitig erneuten Antrag stellen, dann werden die während dieser Zeit anfallenden Fahrtkosten ebenfalls erstattet.
P. beantragt bei seiner zuständigen SB Mitte März diese Fahrtkostenerstattung. Er reicht nochmals schriftlich (2 x per E-Mail, einmal davon mit Anhang den entsprechenden Praktikumsvertrag, aus dem der Praktikumsort hervorgeht) ein. Auf nochmalige telefonische Nachfrage - es ist jetzt Anfang Juni (Praktikum geht bis Ende Juli), und P. ist bereits seit Anfang Mai im Praktikum - erhält P. die Auskunft, es wäre jetzt alles bereit. Der entsprechende Bescheid würde in den nächsten Tagen zugestellt. Aber wie es so ist: Nichts passiert. P. wendet sich erneut schriftlich an die AfA mit Nachweis, dass die Anträge fristgemäß gestellt wurden, aber nichts passiert.
- Hat P. während des Praktikums (das nachweislich Bestandteil der geförderten Weiterbildung ist) Anspruch auf Zahlung der anfallenden Fahrtkosten?
- Wenn ja: Wie lange sollte sich P. noch gedulden bzw. welche nächsten Schritte sollte er unternehmen, um die Behörde zur Übernahme der Fahrtkosten zu bewegen?
Vielen Dank.
LM