Liebe WWW-ler!
Ein fiktiver Harzt IV-Empfänger absolviert ein 4wöchiges von der Arge bewilligtes Praktikum bei einer Firma. Wie üblich werden die Fahrtkosten übernommen. Als der Arbeitslose das Angebot der Übenahme bekommt, erkundigt er sich bei der zuständigen Sachbearbeiterin nach weiteren Hilfen. Die Sachbearbeiterin informiert ihn per mail daß die ersten drei Monate die Fahrtkosten erstattet werden. Darüber hinaus werden keine Fahrtkosten mehr übernommen. Ebenso bestätigt sie per mail, daß sie die Folgeanträge für Monat zwei und drei in die Wege leitet, ohne daß es eines weiteren Antrags des Arbeitslosen bedarf.
Knapp vier Monate später wundert sich unser fiktiver Hartz IV-ler, daß für den letzten Monat kein Geld eingeht. Zwecks Klärung setzt er sich mit der Sachbearbeiterin in Verbindung, die plötzlich eine Kehrtwende macht und behauptet - wieder per mail - kurz und knapp, für den dritten Monat hätte er nur Fahrtkosten erstattet bekommen, wenn er aus dem Bezug ganz herausgefallen wäre (der Arbeitslose ist zwar inzwischen sozialversicherungspflichtig tätig, bekommt aber ergänzend weiter Hartz IV). Bei einer einfachen Fahrtstrecke von 60km sei der Betrag nicht gering (tun wir mal so, als seien ca 400€ plusminus bisher bewilligt worden)
Folgende Fragen zu diesem fiktiven Fall:
1.) Welche rechtlichen Grundlagen sind hier für die Entscheidung der Sachbearbeiterin relevant?
2.) Kann gegen die Nichtübernahme der Kosten aufgrund der vorherigen Zusage angegangen werden?
3.) Ist eine Frist hierbei zu wahren (einen offiziellen Ablehnungsbescheid o.ä. gibt es nicht, nur die Emails)
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
LeoLo
Lieber LeoLo,
1.) Welche rechtlichen Grundlagen sind hier für die
Entscheidung der Sachbearbeiterin relevant?
Verwiesen vom SGB II wird auf das SGB III.
2.) Kann gegen die Nichtübernahme der Kosten aufgrund der
vorherigen Zusage angegangen werden?
Versuchen würd ichs zumindest, wenn die mails noch da sind. Blöd halt, dass es keinen Bescheid gibt.
3.) Ist eine Frist hierbei zu wahren (einen offiziellen
Ablehnungsbescheid o.ä. gibt es nicht, nur die Emails)
Bei Widerspruch gegen einen Bescheid 4 Wochen (oder wars 1 Monat? … muss ich suchen). Aber es gibt ja keinen Bescheid. Abwarten würd ich trotzdem nicht.
Ähm … wie war das jetzt nochmal: Gabs denn einen Antrag auf Fahrkosten oder hat die Sachbearbeiterin einfach so die Zahlung veranlasst?
Hilft dem (fiktiven) Arbeitslosen das etwas weiter?
Grüßle
Hi Xolophos
Danke erst mal für deine Mühe.
Ein wenig schlauer bin ich inzwischen (hoffentlich) auch geworden.
(Sozialrecht ist nicht so meine „Baustelle“)
Meine eben auch nicht, daher versuche ich das ganze mal hier zu eruieren.
Bei Widerspruch gegen einen Bescheid 4 Wochen (oder wars 1
Monat? … muss ich suchen). Aber es gibt ja keinen Bescheid.
Abwarten würd ich trotzdem nicht.
Da habe ich mich inzwischen belehren lassen, daß mangels Rechtshilfebelehrung 1 Jahr anzusetzen ist 
Ähm … wie war das jetzt nochmal: Gabs denn einen Antrag auf
Fahrkosten oder hat die Sachbearbeiterin einfach so die
Zahlung veranlasst?
Der Antrag auf den ersten Monat ist vom AN ordnungsgemäß ausgefüllt worden. Die Folgeanträge sollten nachweislich von der Sachbearbeiterin selbst fertig gestellt werden.
Hilft dem (fiktiven) Arbeitslosen das etwas weiter?
Er schien mir gestern, als ich ihm ein paar neue Informationen zugespielt habe, etwas hoffnungsvoller
(Nicht daß du jetzt denkst, es sei eine reale Person! Ich habe mir extra für dieses Fallbeispiel ein kleines Bildchen gemalt und an die Tür gehängt. Mir schien der Mundwinkel magisch nach oben gegangen zu sein. Kann natürlich Einbildung sein
)
Gruß,
LeoLo
1 „Gefällt mir“
Hallo LeoLo,
Danke erst mal für deine Mühe.
Bei dir besonders gern. 
Da habe ich mich inzwischen belehren lassen, daß mangels
Rechtshilfebelehrung 1 Jahr anzusetzen ist 
Na ja, man muss das ja nicht ausschöpfen (am Ende vergisst mans noch, wenn man so lange Zeit hat)
Der Antrag auf den ersten Monat ist vom AN ordnungsgemäß
ausgefüllt worden. Die Folgeanträge sollten nachweislich von
der Sachbearbeiterin selbst fertig gestellt werden.
Ich erinnere mch halt auch nicht mehr, wie das bei mir war. Ob man jeden Antrag einzeln stellen muss oder … *grummel*
Nicht daß du jetzt
denkst, es sei eine reale Person!
Niemalsnienicht! 
Ich habe mir extra für
dieses Fallbeispiel ein kleines Bildchen gemalt
Du bist ja ein Talent. *zweilinkeHändehab*
Mir schien der Mundwinkel magisch nach oben gegangen
zu sein. Kann natürlich Einbildung sein
)
Viel (fiktives) Glück! *Daumendrück* (dazu reichts noch … auch wenn ich keine Bilder malen kann 
Grüßle
1 „Gefällt mir“