Fahrtkostenerstattung auch bei krankheit?

hallo,

die fahrtkostenübernahme durch meinen arbeitgeber ist vertraglich geregelt. hierin steht, dass der AG die fahrtkosten in höhe der monatlichen fahrkarte zum arbeitsort übernimmt.

nun bin ich krank geworden. ich hatte aber schon eine monatskarte gekauft und bin jetzt für 3 wochen krankgeschrieben.

muss mein ag die monatskarte zahlen? dies will er freiwig aber nicht. gibt es hier ein gesetz?

Hallo,

gibt es hier ein gesetz?

derer gibt es viele, beispielhaft sei hier etwa das „Gesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen“ oder das „Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ genannt.

Im übrigen gilt in diesem Forum das Gesetz von FAQ:1129

Greetz
S_E