Folgender Fall:
Es wird eine Azubifahrt gehalten, wobei die Teilnahme für alle Auszubildenen Pflicht ist.
Eine Auszubildende kann nur bedingt an der Fahrt teilnehmen und reist eigenständig an, da sie am nächsten Tag zu einen bereits von der Firma genehmigten Lehrgang muss.
Am gemeinsamen Frühstück und Abendessen nimmt sie nicht teil, da der Bus der anderen Auszubildenden aus einer anderen Richtung kommt und man sich am Zielort trifft.
Nun meine Frage:
Gibt es eine rechtliche Grundlage, wonach hier die Reisekosten (Fahrtkosten/Spesen) erstattet werden?
Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um eine Geschäftsreise, da die Fahrt ja für alle verpflichtet war…
Folgender Fall:
Es wird eine Azubifahrt gehalten, wobei die Teilnahme für alle
Auszubildenen Pflicht ist.
Eine Auszubildende kann nur bedingt an der Fahrt teilnehmen
und reist eigenständig an, da sie am nächsten Tag zu einen
bereits von der Firma genehmigten Lehrgang muss.
Ist der Lehrgang ein privater (wenn auch beruflich orientierter) Lehrgang des AN, den der AG lediglich genehmigte oder ist es ein dienstlicher Lehrgang durch den AG?
Am gemeinsamen Frühstück und Abendessen nimmt sie nicht teil,
da der Bus der anderen Auszubildenden aus einer anderen
Richtung kommt und man sich am Zielort trifft.
Nun meine Frage:
Gibt es eine rechtliche Grundlage, wonach hier die Reisekosten
(Fahrtkosten/Spesen) erstattet werden?
Der AG „erstattet“ den Azubis bereits alles, da offensichtlich diese Busreise durch den AG bezahlt wird. Individualanreisen sind eigene Sache, da der AN ja den gemeinsamen Bus hätte nehmen können. Geht dies jedoch nicht, wegen anderer zeitlicher Verpflichtungen, welche der AG anordnete, sind dem betreffenden AN die Reisekosten zu ersetzen.
(Umfang der Erstattung ist dann wieder was anderes)
Es ist ein Lehrgang, der von seitens der Schule, auf die der Auszubildene geht, angeordnet worden ist.
Der AG hat den Lehrgang begutheißt und ihn genehmigt.