Fahrtkostenerstattung Bahn vs. PKW

Hallo,

wenn der Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, ist er zur Übernahme der entstandenen Fahrtkosten verpflichtet- sofern er sie nicht vorher ausgeschlossen hat- soweit bekannt.

Jetzt fährt ein Arbeitnehmer mit dem Privat PKW 201Km für Hin- und Rückfahrt (201 x030€ = 60,30€)

Nach der schriftlichen Aufforderung, die Fahrtkosten zu erstatten billigt der Arbeitgeber ein 36,20€ für eine Bahnfahrt 2. Klasse zu bezahlen. Dabei muss angemerkt werden, dass es mit der Bahnkarte alleine nicht getan wäre, da das Unternehmen noch 12km vom Zielbahnhof entfernt liegt. Also hätte hier ein Taxi oder Bus genommen werden müssen.

Frage: Kann der ARbeitgeber pauschal eine Bahnfahrt statt des tatsächlich benutzten PKW´s vergüten.
Einer schrieb im Forum : Das käme geldlich auf´s gleiche raus. Tut es nicht wie man sehen kann!

Frage: Darf der ARbeitgeber nur die Hinfahrt vergüten?

Vielen Dank für hilfreiche und sachdienliche Rückmeldungen.

Gruß
Ralf

Sorry ralf, habe keine Erfahrung mit dem Thema. Vielleicht ist es das gleiche, wenn ich die kosten für eine dienstreise bekomme. Mein arbeitgeber zahlt mir die tatsächlich entstandenen kosten. Da aber in deinem fall kein arbeitsverhältnis besteht, darf die einladende firma evt. den geringsten kostensatz erstatten. Gruß sonja

Hallo Ralf,

leider habe ich von dieser Thematik überhaupt keine Ahnung… tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Alles Gute, Gabi