Fahrtkostenerstattung bei Bürger in Arbeit

Hallo meine Namee ist Merks

ich bin Hartz4 Empfänger und zu Zeit bei einer Schulung für Bürger in Arbeit!!

Ich bin da rein kekommen über nen 1 € Job. Da muste ich auch ein Bewerbungstreaning absolvieren und bekamm für den Weg dorthin eine Fahrtkostenerstatun!!

Nun bin ich ebend in der schulung für „Bürger in Arbeit“ und soll keine Fahrtkosten mehr bekommen.

Die ARGE-Mitarbeiterin sagt ich hätte einen Schwerbehinderten Ausweis und nun stände mir die Erstattung nicht mehr zu!!

Kann das sein? Oder lohnt sich der Wiederspruch?

Ich würde mir das von der Mitarbeiterin mal erklären lassen was der Schwerbehindertenausweis mit den Fahrkosten zu tun haben soll. Ich glaube die gehen davon aus das Sie durch diesen Ausweis Vergünstigungen oder so bekommen wo Sie von den Fahrkostenprogramm heraus fliegen.

Hallo, das ist falsch.
Stelle einen schriftlichen Antrag auf Weiterfortzahlung der Fahrtkosten. Bei Ablehnung sofort in den Widerspruch und dann klagen.
Zweitens stellst Du als Behinderter einen Antrag auf ein persönliches Budget und forderst einen Vertrag mit der ARGE, in dem kannst Du unter anderem auch die Fahrtkosten einfordern.
Tschüß

Hallo
Also zu Fahrten zum Bewerbertraining gibt es Fahrtgeld (Schule).
Das andere wird mit einer Arbeit gleichgesetzt. Das heißt, es gibt kein Fahrtgeld soweit ich weiß.
Aber mit dem SBAusweis sind die Kosten doch eh sehr minimiert, bzw. frei.
Weiterhin viel Glück
zaubermaus

Wenn du einen SB-Ausweis hast kannst du dir vom Amt für soziale Angelegenheiten eine Wertmarke für 60,-€/ Hslbjahr oder 120,-€ /Jahr geben lassen. Damit bekommst du eine Liste, so weit mir bkannt, mit den Verkehrsmitteln die du dann kostenlos nutzen kannst.
Hier würde ich den SB nach der Kostenerstattung fragen.

Gruß

Hallo, kann ich leider nicht mit dienen,
beste Grüße

Hallo,
das kann schon sein was die von der ARGE sagt, den es kommt drauf an was auf dem Behinderten Ausweis eingetragen ist, soweit ich weiß bekommt man dann auch vergünstigungen der Fahrten, am besten mal beim Versorgungsamt nachfragen. Ich weiß auch nicht von wem die Schulung ausgeht normal müsste da dieser Träger aufkommen.
LG Elfie

Also ich würde Einspruch einlegen , einmal wird Bezahlt und denn wieder nicht .
Wie soll man denn von dem Bischen auch noch Fahrtkosten bezahlen.
Es kann aber sein das du den Weg auch mit dem Rad zurück legen kannst , denn wollen die vom Amt nicht Bezahlen. Einspruch einlegen.

Hallo, sry für die verspätete Antwort.

Wenn das eine über das JobCenter geförderte Weiterbildung oder Maßnahme ist, stehen dir immer auch die durch Teilnahme entstehenden Fahrkosten zu. Und da ist es vollkommen egal, ob du nen SB-Ausweis hast oder nicht. Allerdings musst du die für dich günstigste Fahrmöglichkeit wählen. Wenns also evtl. über den SB-Ausweis Vergünstigungen gäbe, musst du die ausschöpfen.

Gruß
Alex

Widerspruch lohnt sich !!!1

Hat sich erledigt!! Die ARGE behart aus ihrem Standpunkt für diese Maßnahme keine Fahrkosten an Behinderte zu zahlen!!! Statdessen kontroliert sie mich jetzt ob ich tatsächlich noch an der Maßnahme teilnehme!
Ich überlege jetzt gegen den § 81 vorzugehen!! Mal Sehen!!
Danke für Ihr intresse!!
nicola1961:

Widerspruch lohnt sich !!!1