hallo,
die fahrtkostenübernahme durch meinen arbeitgeber ist vertraglich geregelt. hierin steht, dass der arbeitgeber die fahrtkosten in höhe der monatlichen bahn-fahrkarte zum arbeitsort übernimmt.
am anfang des monats hatte ich mir eine fahrkarte gekauft, bin aber nun für 3 wochen krankgeschrieben.
muss mein arbeitgeber die monatskarte trotzdem zahlen, da ich ja auch die ausgaben hatte und nicht vorhersehen konnte, dass ich erkranke?
gibt es hierüber ein gesetz? und wie ist das mit Urlaub?
danke schon mal für eine antwort…