Fahrtkostenerstattung bei krankheit?

hallo,

die fahrtkostenübernahme durch meinen arbeitgeber ist vertraglich geregelt. hierin steht, dass der arbeitgeber die fahrtkosten in höhe der monatlichen bahn-fahrkarte zum arbeitsort übernimmt.

am anfang des monats hatte ich mir eine fahrkarte gekauft, bin aber nun für 3 wochen krankgeschrieben.

muss mein arbeitgeber die monatskarte trotzdem zahlen, da ich ja auch die ausgaben hatte und nicht vorhersehen konnte, dass ich erkranke?

gibt es hierüber ein gesetz? und wie ist das mit Urlaub?

danke schon mal für eine antwort…

Hallo,
mir ist dazu kein Gesetz bekannt. Ich würde davon ausgehen, dass der Arbeitgeber das Ticket zahlen wird.
Schauen Sie doch mal im Arbeitsvertrag nach, dort ist meistens eine Aussage, wie die Bezahlung im Krankheitsfall oder Urlaub ist. Ansonsten fragen Sie bei der Personalabteilung nach

hallo,

Hallo,

die fahrtkostenübernahme durch meinen arbeitgeber ist
vertraglich geregelt. hierin steht, dass der arbeitgeber die
fahrtkosten in höhe der monatlichen bahn-fahrkarte zum
arbeitsort übernimmt.

Dazu müßte man die exakte Formulierung wissen.

am anfang des monats hatte ich mir eine fahrkarte gekauft, bin
aber nun für 3 wochen krankgeschrieben.

muss mein arbeitgeber die monatskarte trotzdem zahlen, da ich
ja auch die ausgaben hatte und nicht vorhersehen konnte, dass
ich erkranke?

Kommt auf die jeweilige Vereinbarung an.

gibt es hierüber ein gesetz?

Nein, nur Rechtsprechung - und die ist sehr einzelfallbezogen.

und wie ist das mit Urlaub?

Und was soll damit sein ? Geht es vielleicht auch ein bißchen konkreter ?

danke schon mal für eine antwort…

Je besser/exakter die Fragen, desto besser die Antworten.

Hallo,
ich bin kein Anwalt, deshalb nur meine Laienhilfe.

Ich bin aber sicher, dass Ihr AG die Fahrkarte im vollen Umfang zahlen muss. Beim Erwerb der Karte waren Sie noch nicht krank und es ist auch kein absehbares Ereignis.
Beim Urlaub denke ich, dass Sie ja keine 4 Wochen abwesend sind und deshalb eine Fahrkarte benötigen.

Ich würde die Kosten ohne große Worte geltend machen, wer lange und viel nachfragt weckt schlafende Hunde.

Viel Glück und gute Besserung

Trotzkopf

Hallo, eine Rechtsquelle kann ich leider nicht nennen, aber m. E. werden die Kosten übernommen. Vertraglich wurde die Kostenübernahme der Monatskarte vereinbart und nicht der täglichen Fartkosten.
Aber das ist nur meine Einschätzung.

LG.

leider im Urlaub
hallo,

die fahrtkostenübernahme durch meinen arbeitgeber ist
vertraglich geregelt. hierin steht, dass der arbeitgeber die
fahrtkosten in höhe der monatlichen bahn-fahrkarte zum
arbeitsort übernimmt.

am anfang des monats hatte ich mir eine fahrkarte gekauft, bin
aber nun für 3 wochen krankgeschrieben.

muss mein arbeitgeber die monatskarte trotzdem zahlen, da ich
ja auch die ausgaben hatte und nicht vorhersehen konnte, dass
ich erkranke?

gibt es hierüber ein gesetz? und wie ist das mit Urlaub?

danke schon mal für eine antwort…

Hallo,

ja selbstverständlich muss er zahlen. Im Entgeldfortzahlungsgesetz / Lohnfortzahlungsgesetz, steht u.a., dass man durch Krankheit nicht bevor - bzw. benachteiligt werden darf.
Der Arbeitgeber hat diese „Unkosten“ mit einzuplanen.

Viel Glück, und vor allem viel Gesundheit :wink:

Hallo,
ich meine ja, denn krank ist Arbeitszeit.
Genau kann ich das auch nicht sagen.
wannsee

Hallo, ich denke, der AG muss die Fahrkarte trotzdem zahlen. Ein Gesetz darüber ist mir nicht bekannt. Was meinst Du mit Urlaub? Viele Grüße

Hallo willdaswissen1973,

wenn die Ausgaben entstanden sind, ist mein Verständnis, dass der Arbeitgeber diese auch trägt. Es ist aber denkbar, dass dies in einer betrieblichen Vereinbarung über die Fahrtkostenübernahme anders gehandhabt wird.

Da man keinen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten hat, gibt es dazu auch keine gesetzliche Regelung. Das ist eine innerbetriebliche Regelung.

Der Urlaub bleibt von Krankheitszeiten unberührt: Wenn Sie einen von zwölf Monaten krank sind, haben Sie trotzdem für die vollen 12 Monate Urlaubsanspruch.

Viele Grüße
tinastar

hallo,
also mit den Fahrtkosten kenne ich kein Gesetz, wirst du wohl einklagen müssen.
Der Urlaub darf dir aber im krankheitsfall nicht gekürzt werden.

Tja, das kommt auf die Formulierung im Vertrag an. Wenn dort tatsächlich steht, dass der AG die monatliche Fahrkarte bezahlt, dann muss er sie ohne Ausnahme auch bezahlen. Sonderfälle, wie Urlaub oder Krankheit, sollten erwähnt sein, wenn sie zu berücksichtigen sind.
Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt.

die fahrtkostenübernahme durch meinen arbeitgeber ist
vertraglich geregelt. hierin steht, dass der arbeitgeber die
fahrtkosten in höhe der monatlichen bahn-fahrkarte zum
arbeitsort übernimmt.

am anfang des monats hatte ich mir eine fahrkarte gekauft, bin
aber nun für 3 wochen krankgeschrieben.

muss mein arbeitgeber die monatskarte trotzdem zahlen, da ich
ja auch die ausgaben hatte und nicht vorhersehen konnte, dass
ich erkranke?

gibt es hierüber ein gesetz? und wie ist das mit Urlaub?