Fahrtkostenerstattung bei Seminaren

Hallo zusammen,

die MA einer Firma sollen ein spezielles 2-tägiges Training erhalten, welches in den Räumlichkeiten der Firma stattfinden soll.
Einige Wochen vorher heißt es dann, dass es in einem 20 km einfache Strecke von der Firma entfernten Ort stattfinden wird.
Müssen die MA die Fahrtkosten (insgesamt 80 km, da Seminar 2 Tage) dann selber tragen, oder muss der AG dafür aufkommen.
Was, wenn der AG das Seminar bezahlt und die Verpflegung vor Ort?
Und was, wenn die im Außendienst tätigen MA der Firma die Übernachtungen und Fahrtkosten durch Spesenabrechnung erstattet bekommen?
Und was, wenn diese zwei Tage einen Samstag beinhalten, der von der Firma nicht bezahlt wird, die MA also quasi ihre Freizeit opfern?

Danke für Eure Antworten.
LG

Hi!

Reden wir über ein freiwilliges Seminar oder über eine Pflichtveranstaltung?

Ist das Seminar für die zu verrichtende Arbeit zwingend erforderlich?

LG
Guido

Hi!

Reden wir über ein freiwilliges Seminar oder über eine
Pflichtveranstaltung?

–> Ja, jeder MUSS teilnehmen, auch Teilzeitkräfte.

Ist das Seminar für die zu verrichtende Arbeit zwingend
erforderlich?

–> Zwingend sicherlich nicht, sind bisher ohne auch gut klar gekommen, aber schaden tut es sicherlich auch nicht.

LG
Guido

Greets back

Bei Pflicht muss gezahlt werden
Hi!

–> Ja, jeder MUSS teilnehmen, auch Teilzeitkräfte.

Siehe einen Thread weiter oben.

LG
Guido