Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsgespräch

Gemäß § 670 BGB ist eine Fahrtkostenerstattung bei Vorstellungsgesprächen von einem Arbeitgeber zu übernehmen. Gilt das auch für einen selbständigen Handelsvertreter, der von einer neuen Firma aufgefordert wird sich vorzustellen? Allerdings nicht im Beschäftigtenverhältnis, sondern auf selbständiger Basis. Gibt es hierzu Rechtsprechungen?

Die herrschende Rechtsprechung ist doch eindeutig: Egal ob Einladung zur Vorstellung oder nicht, wenn nicht vor dem Gespräch eine Kostenübernahme durch das Unternehmen schriftlich vereinbart wurde, zahlt man die Reisekosten selber.
Wer blauäugig zur Vorstellung anreist und auf Goodwill hofft, liegt falsch.
MfG Reinhold

Rechtsprechung?
Vorher kommt doch die Verhandlung bzw. im voraus zu klären, was mit den Kosten passiert.

Erwartung ist nicht ein §§, sondern das man „großes Interesse habe, für XY keine Kosten zu scheuen, um viele Verkäufe zu tätigen“.

Und als Selbständiger musst du Rechnungen schreiben können, um eigene Re bezahlen zu können.

In jedem Fall gehört das Thema ins Vorfeld, nicht im Nachhinein von „gefühlten Erwartungen“ der falschen Seite auszugehen.

Ich habe Fahrtkosten nicht erstattet bekommen -
wie ist es mit Übernahme der Übernachtungskosten in deren Vertrags-Hotel?