Fahrtkostenerstattung Bewerbungsgespräch

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:

Person Mustermann wird vom Muster-Headhunter kontaktiert und zu einem Vorstellungsgespräch bei dem Muster-Unternehmen, auf Wunsch dessen, eingeladen (ohne entsprechenden Ausschluss bezüglich der Fahrtkostenübernahme).

Die einfache Fahrtstrecke beträgt 470km, die Person Mustermann ausgelegt hat und nun gerne zurückerstattet haben möchte (2 x 470km x 0,30€).

Muster-Headhunter erklärt nun, dass das Muster-Unternehmen keine Fahrtkosten erstattet.

Was kann Person Mustermann nun tun?!

Vielen Dank für die Aufklärung.

Grüße

Nichts.

Muster-Headhunter muss die Fahrtkosten nicht tragen (auch nicht, wenn sie das nicht ausgeschlossen hat). Fahrtkosten muss Person Mustermann selbst tragen.

Gruß H.P.

Moin,

ich bin kein Jurist, also kann ich nur meine Erfahrung wiedergeben.

Wenn die Erstattung der Kosten nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, habe ich bislang immer alles erstattet bekommen. Sogar einen Buiness-Flug bekommen.

In allen anderen Fällen vorher Reisekosten beantragen!

Gruß Volker

Völliger Blödsinn
Hi!

Muster-Headhunter muss die Fahrtkosten nicht tragen (auch
nicht, wenn sie das nicht ausgeschlossen hat). Fahrtkosten
muss Person Mustermann selbst tragen.

Natürlich muss der AG die Fahrtkosten tragen, es sei denn, das wurde IM VORFELD ausgeschlossen.
Das ergibt sich aus § 670 BGB.

Gruß
Guido

Hi!

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar…

VG
Guido

Ja, der § 670 BGB wird da gern angeführt. Ich sehe nur kein übertragenes Geschäft, das ein Beauftragter für einen Auftraggeber unentgeltlich besorgt.
Daher ist der Verweis auf § 670 BGB aus meiner Sicht dogmatisch völlig verfehlt.

Grüße H.P.

1 „Gefällt mir“

BAG Urteil

Ja, der § 670 BGB wird da gern angeführt. Ich sehe nur kein
übertragenes Geschäft, das ein Beauftragter für einen
Auftraggeber unentgeltlich besorgt.
Daher ist der Verweis auf § 670 BGB aus meiner Sicht
dogmatisch völlig verfehlt.

Mit deiner Sicht stehst du aber auf recht einsamen Posten.

Der § 670 gilt in der Rechtssprechung als richtige Grundlage. Selbst das BAG hat dies bestätigt:

http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidung…

2 „Gefällt mir“

Was DU siehst, ist völlig irrellevant

Ich sehe nur kein
übertragenes Geschäft,

Es interessiert auch niemanden, was DU siehst.

Daher ist der Verweis auf § 670 BGB aus meiner Sicht
dogmatisch völlig verfehlt.

DEINE Sicht interessiert keinen, sagte ich das schon?

Wenn Du hahnebüchene Ansichten in einem Expertenforum als Fakten präsentierst, solltest Du wenigstens in der Lage sein, einen Beleg zu bringen…

Guido

Hallo!

Vielen Dank für die Links Euch allen!

Was soll aber nun Person Mustermann tun? Anmahnen? Wer ist der Adressat? Muster-Headhunter oder das Muster-Unternehmen?

Und wie geht es bei Verweigerung der Zahlung dann weiter?
Rechtsanwalt kontaktieren? Eigenständig Klage erheben?

Person Mustermann hatte meiner Meinung nach schon beachtliche Auslagen für das Gespräch…

Grüße

Hi!

Was soll aber nun Person Mustermann tun? Anmahnen?

Würde ich erstmal machen…

Wer ist der
Adressat? Muster-Headhunter oder das Muster-Unternehmen?

Der, der zum Gespräch eingeladen hat.

Und wie geht es bei Verweigerung der Zahlung dann weiter?
Rechtsanwalt kontaktieren? Eigenständig Klage erheben?

Wenn Mustermann weiß, wie es geht, ab in den Zeitschriftenhandel, Formular für den Mahnbescheid kaufen und ab damit.

Ansonsten würde ich zum Rechtsanwalt raten.

VG
Guido

1 „Gefällt mir“

Hallo

Mit dem Urteil stützt Du aber eher die Auffassung von Puntila…
Die Vorstellungskosten mußte der AG tragen, nicht der Unternehmensberater. Das wird übrigens auch öfter der Fall sein. Statt §670 BGB könnte man meiner Meinung nach einfach genau 8 §§ zurückblätter. Dann landet man bei 662.

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Vielen Dank für die Auskunft!!

Person A wird dann sicherlich dementsprechend vorgehen.

Grüße,
Medusa

Hallo!

Person Mustermann ist es egal von wem die Kosten getragen werden.

Person Mustermann wäre es nur wichtig, die Kosten überhaupt erstattet zu bekommen, da verständlicherweise 1-2 Bewerbungsgespräche dieser Art kräftig zu Buche schlagen.

Grüße,
Medusa

Hallo

Person Mustermann ist es egal von wem die Kosten getragen
werden.

Ach so…

Und ich dachte, es wäre wichtig, wen man ggf verklagt. Wär nämlich blöd, wenn man den Falschen nimmt und nachher die Klage verliert. Dann kommen Mustermann die Vorstellungskosten nämlich plötzlich ganz winzig gegenüber den Kosten vor, die er (oder sie) nach dem verlorenen Rechtsstreit zu tragen hat.

Aber schon gut. Ist ja egal.

Gruß,
LeoLo

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Da beide Parteien, die erstellten Rechnungen / Mahnungen der Person Mustermann erhalten werden (die eine in Kopie, die andere im Original), kann sich nachher der RA aussuchen, wenn er anmahnen möchte.

Oder nicht?

Grüße

Noch ein Frage dann:

Reicht es, wenn die erste Mahnung ebenfalls per Einschreiben an das Muster-Unternehmen rausgeht oder sollte ebenfalls die Rechnung an das Muster-Unternehmen rausgehen?

Wie gesagt, Muster-Headhunter hat schriftlich eingeladen zum Bewerbungsgespräch…

Grüße