Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber

Ich habe einen Betrieb, der Fahrer (AN) an Speditionen verleiht. Ich möchte meinem AN Fahrtkosten in Höhe von 0,50€ pro Km erstatten. Die Speditionen, sprich die Arbeitsstätte des AN liegen ca. 20-100 km von dessen Wohnung entfernt. Manchmal wechselt die Arbeitsstätte wöchentlich, manchmal auch 2-3 Monate gar nicht.

Liegt eine Einsatzwechseltätigkeit vor?

Wie sind die Fahrtkostenerstattungen zu versteuern? Sind sie lohnsteuerpflichtig, pauschal zu versteuern oder gar sozialversicherungspflichtig?

Hallo,
Experte bin ich bei diesem Thema zwar nicht, aber aus meiner Tätigkeit weiß ich: 0,30 € pro km sind steuer-
frei, was darüber hinausgeht, ist geldwerter Vorteil und wird versteuert. Fragen Sie in Ihrem speziellen Fall Ihren Steuerberater oder einfach das Finanzamt!

Mit freundlichen Grüßen

Den Begriff Einsatzwechseltätigkeit gibts steuerrechtlich seit 2008 nicht mehr.
Wenn die Fahrer mit dem Privat-Pkw zu den Einsatzorten und zurück fahren, können sie 30 Cent pro gefahrenem (!) Kilometer erhalten, und das steuer- und sv-frei. Darüber hinaus gehende Zahlungen sind aber steuer- und sv-pflichtig, also wenig empfehlenswert. Dann doch lieber monatlich noch einen Tankgutschein über 30 Liter Diesel drauflegen, oder weniger. Wichtig: Darf umgerechnet den Wert 44 Euro nicht übersteigen. Aber Euro-Werte dürfen andererseits auf dem Gutschein auch nicht draufstehen, sonst ist es wie Bargeld bzw. steuerpflichtiger Bruttolohn…