Fahrtkostenerstattung durch Kassierer

Liebe Experten,

ich bin etwas irritiert bei der Frage, ob Kassierer eines Vereins „nur“ die rechnerische Richtigkeit von Fahrten durch Vorstandsmitglieder prüfen und/oder ob sie nachträglich die Fahrten/Wege eines Vorstandsmitgliedes auf die Durchführung und Notwendigkeit zu betrachten und zu beurteilen haben. Und dann auch die Entscheidungsgewalt haben, Kosten einfach so nicht auszuzahlen.

Wie ist das bei Ihnen im Verein?

Etwas ratlos,
Carola Kroll

Hallo,

bei uns im Verein beschließt der Vorstand grundsätzlich, was an Fahrtkosten erstattet wird. Danach kann dann der Kassierer eigenverantwortlich auszahlen, muss sich aber des Grundes wegen an den Vorstandsbeschluß halten.
Gruss
Petra

Hallo Patra,

vielen Dank für die Antwort.
Leider gibt es darüber bei uns keine Beschluss. Dies kann sich ja aber jetzt im Neuen Jahr ändern.

Ein glückliches und erfolgreiches 2012 wünscht Dir
Carola