Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage an euch:
Werden bei der Steuererklärung nur Fahrtkosten mit dem eigenen Auto anerkannt oder kann man auch Fahrzeuge von Familienangehörigen angeben?
Beispiel: Familie hat nur ein PKW, dieses Fahrzeug wird vom Mann zur Fahrt zum Arbeitsort genutzt und bei der Steuererklärung angegeben. Jetzt bekommt die Frau auch Arbeit und muss fahren, da Ihre Eltern ein Auto „über“ haben wird dieses genutzt und kein eigenes gekauft. Dürfen diese Fahrtkosten bei der Steuererklärung angegeben werden oder muss die Ehefrau ein eigenes Auto haben.
Danke für die Antworten.
Gruß Ulf
Hallu Ulf,
Werden bei der Steuererklärung nur Fahrtkosten mit dem eigenen
Auto anerkannt oder kann man auch Fahrzeuge von
Familienangehörigen angeben?
warum sollte nur das eigene Auto anerkannt werden? Nein, natürlich kann sie auch mit einem anderen Auto fahren.
Dürfen diese
Fahrtkosten bei der Steuererklärung angegeben werden oder muss
die Ehefrau ein eigenes Auto haben.
natürlich. Natürlich sollte dort auch das amtliche Kennzeichen mit eingetragen werden und - um ganz sicher zu gehen - eine Bestätigung des Eigentümers, dass das Fahrzeug im genannten Zeitraum von ihm nicht genutzt wurde. So gibt es eigentlich keine Probleme.
LG
Hallo,
Werden bei der Steuererklärung nur Fahrtkosten mit dem eigenen Auto anerkannt oder kann man auch Fahrzeuge von Familienangehörigen angeben?
Wenn wir hier von der sog. Kilometerpauschale reden, dann ist es grundsätzlich erstmal egal, womit man gefahren ist. Selbst wenn man zu Fuß dahingelangt, kann diese Pauschale angesetzt werden. Ausnahme ist naturgemäß die kostenlose Sammelbeförderung.
Pauschale bedeutet aber im Regelfall auch, dass es eben nicht die Kosten sind, die angesetzt werden können. Außerdem werden weder die tatsächlichen Kosten noch die Pauschale vom FA erstattet. Das führt lediglich zur Minderung des zu versteuernden Einkommens.
Grüße