Das ist leider wieder was anderes.
Evtl. ist aber die Sachbezugsfreigrenze darauf anzuwenden. Wenn die monatlichen Kosten unter 44 € liegen und der Arbeitgeber das Ticket direkt bezahlt (also nicht die Kosten an den AN erstattet) und der Arbeitnehmer sonst keine Sachbezüge gewährt bekommt greift diese Freigrenze mit der Folge dass keine Steuer und Sozialversicherungspflicht vorliegt. Ist das ticket nur 1Ct teurer greift sie nicht mehr!
Zu der Geschichte mit der direkten Zahlung habe ich zwar nichts auf die schnelle gefunden dass das wirklich erforderlich ist, auf Grund der Gesetzessystematik (sofern man bei Steuergesetzen von einem System sprechen kann) gehe ich jedoch stark davon aus. Also wenn das für dich ein ganz wesentlicher Punkt ist, schreib noch mal was, dann muss ich da tiefer einsteigen.
Gruß
Jörg