Fahrtkostenerstattung für Dienstfahrten auf das Einkommen anzurechnen?

Hallo liebe Community,

gerne würde ich erfahren, ob Fahrtkostenerstattungen für dienstliche Fahrten bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf das Einkommen anzurechnen sind.

Diese Fahrtkosten sind ja eigentlich nur ein durchlaufender Posten: Ich reiche meinem Arbeitgeber die gefahrenen Kilometer mit dem privaten PKW für die dienstlich angeordneten Fahrten ein, und er überweist das entsprechende Kilometergeld später separat von meinem Gehalt auf mein Konto.

Muss ich die Fahrtkostenerstattungen beim Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich trotzdem mit angeben?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo!

Wenn tatächliche Reisekosten durch den Arbeitgeber ersetzt werden, dann bleiben die Kostenerstattungen außer Ansatz. Due hast Fahrtkosten, die als Werbungskosten abziehbar wären und erhälst eine entsprechende Arbeitgebererstattung. Beides hebt sich auf.

Anzugeben wäre allerdings, wenn du übersteigenden Werbungskostenersatz erhälst, also wenn der Arbeitgeber mehr als die tatsächlichen bzw. mehr als die begrenzt abziehbaren Werbungskosten ersetzt, beispielsweise, wenn er dir höhere Spesen als 12/24€ pro Tag zahlt.

Im Regelfall kann man solche Angaben der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Schöne Grüße!

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Du erledigst mit deinem Privat-PKW Dienstfahrten?
Du kannst dir die tatsächlichen Kosten erstatten lassen, dazu müssen diese aber (recht aufwändig) nachgewiesen werden.
Du kannst dir auch eine Pauschale von 0,30€ pro km erstatten lassen, diese Pauschale wird ohne Nachweis anerkannt.

Genau dann handelt es sich nicht um zu versteuerndes Einkommen.

Beachte: Mit 0,30€ pro km kann man einen PKW eigentlich nicht kostendeckend betreiben! Diese Pauschale wurde lange Zeit nicht angepasst.

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Pfff, und ich bekomme gnädigerweise 0,20€/km erstattet. 0,30€/km gibt es nur, „wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse an der Benutzung eines privaten Kraftwagens festgestellt wurde.“

Lt. den Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Reisekostenverordnung (VV-NRKVO)

5.3.2 Ein erhebliches dienstliches Interesse an der Benutzung eines Kraftwagens liegt vor, wenn

  • das Dienstgeschäft andernfalls nicht durchgeführt werden kann, oder
  • die Benutzung eines Kraftwagens nach der Art des Dienstgeschäfts notwendig ist und die Benutzung eines Dienstkraftfahrzeugs nicht in Betracht kommt.

Kommt die Benutzung eines Dienstkraftfahrzeugs nicht in Betracht, liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 insbesondere vor, wenn

  • das Dienstgeschäft bei Nutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht durchgeführt werden kann oder ein solches nicht zur Verfügung steht,
  • ein Diensthund mitzunehmen ist,
  • schweres - mindestens 25 kg - und/oder sperriges Dienstgepäck - kein persönliches Reisegepäck - mitzuführen ist,
  • das Mitführen eines Kraftfahrzeuganhängers dienstlich angeordnet ist - vgl. hierzu auch Nummer 5.3.1,
  • die Benutzung eines Kraftwagens es ermöglicht, an einem Tag Dienstgeschäfte an verschiedenen Stellen durchzuführen, die bei Nutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel in dieser Zeit nicht erledigt werden könnten,
  • eine außergewöhnliche Gehbehinderung - Merkzeichen aG - vorliegt,
  • die Dienstreise unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte kostengünstiger als mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchgeführt werden kann. Teilaspekte hierbei können u. a. die Mitnahme von Beamtinnen und Beamten desselben Dienstherrn, die Vermeidung von zusätzlichen Kosten - z. B. weitere Tage- oder Übernachtungsgelder - und die deutliche Reduzierung der Abwesenheitszeiten sein.
    […]

Das ist bei normalen Dienstreisen, die ich ab und zu mache, so gut wie unmöglich.:roll_eyes:

Warum nimmst du nicht den Bus, den Zug oder einen Mietwagen? Dein Privatfahrzeug zu benutzen ist wirklich dein Privatvergnügen, da kann dich keiner zwingen.

Ja, mache ich auch. Aber ich beschwere mich auch nicht darüber - obwohl ich überhaupt nichts dafür bekomme. Außer einem tollen Arbeitsklima, und das ist unbezahlbar.

Äh, wie kommst du darauf, dass die Kosten für einen Mietwagen übernehmen würden? Das ist kein „regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel“! Bus und Zug, nun ja … mache ich auch gelegentlich. Bus vom Kaff in die Kleinstadt, Fahrtdauer 8 - 10 Minuten, fährt leider nur jede halbe Stunde, nicht vor 5:48 (aber da dürfte ich ja mit dem PKW fahren, weil Fahrtantritt vor 6 Uhr wäre), aber leider auch nicht nach 20:05 Uhr. Dann mit Zug oder Bus in die nächste Stadt mit halbwegs vernünftiger Zuganbindung „in die weite Welt“, und dann eben mit dem Zug weiter, zur Not mit Umstieg nochmal in der nächstgrößeren Stadt.

Nenn es Bequemlichkeit, ich nenne es Sch…ÖPNV!

Meine nächste Dienstfahrt: lt. Google Maps 42,1 km, 39 Minuten.
ÖPNV: Abfahrt 6:54 (ich muss um 9:30 Uhr dort sein), vom Kaff in die Kleinstadt mit dem Bus, von der Kleinstadt in die nächste Stadt mit einer R-Bahn, von der nächsten Stadt in die übernächste Stadt nochmal mit der R-Bahn, von der übernächsten Stadt in die Zielstadt mit dem Bus und noch 600 m Fußweg. Ankunft 8:53, aber die nächste Verbindung mit Ankunft 9:27 ist mir zu knapp!
Klar, auch bei der Autofahrt muss ich einen Zeitpuffer einbauen, gerade bei der Strecke, aber nicht 1,5 Stunden. Und die Rückfahrt gestaltet sich ähnlich.
Bei der letzten Dienstfahrt mit der Westfalenbahn (oder war das erixx?) hatten sie so tolle Wagen (ich kenne mich damit nicht aus, @Aprilfisch sicherlich schon), wo man nicht von einem Wagen in den nächsten wechseln konnte. Ich saß dummerweise in dem Wagen mit der defekten Toilette. Als ich den Zugbegleiter darauf ansprach, meinte er, ich müsste dann (mit Sack und Pack, also mit Koffer!) am nächsten Bahnhof aussteigen und in den nächsten Wagen einsteigen, da könne man die Toilette benutzen. Da der Zugbegleiter ja auch nur außerhalb des Zugs von Wagen zu Wagen gehen konnte, hat das schon eine Weile gedauert, bis er bei uns im Wagen ankam, so dass ich ihn erst kurz vorm Ausstieg ansprechen konnte, da hatte sich das nun auch erledigt …
Da wären doch 30 Cent/km gut angelegtes Geld für die geistige Gesundheit des Mitarbeiters. :stuck_out_tongue:

Bei uns gibt es zwei Dienstwägen, wenn wir mal Termine auswärtig haben, melden wir uns dafür an. Das erfordert ein bisschen Planung, funktioniert aber gut. So sollte es auch normalerweise gehandhabt werden, wenn nicht, sollte der Arbeitgeber eine Zusatzversicherung für das Dienstfahrtunfallrisiko mit dem Privat-Kfz stellen.

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Dienstwagen gibt es bei uns natürlich keine …

Wenn die Arbeit erledigt werden soll, muss der Auftraggeber auch die notwendigen Mittel dafür aufwenden. Ein privater PKW gehört nicht zu diesen Mitteln, wenn der Besitzer das nicht will. Ganz einfach eigentlich.

Und das ist jetzt dein Problem oder das deines Arbeitgebers?

Das sieht Vater Staat leider anders.

Das liegt im Auge des Betrachters, ich meinte damit nur, dass uns diese Alternative einfach nicht zur Verfügung steht.

Unter diesen Umständen würde ich wohl dankend ablehnen. Du kannst ja nicht zur Nutzung deines Privat-PKW gezwungen werden, welche Alternativen gibt es denn da?

Na ja, eine hatte ich weiter oben genannt:

Alternative wäre, die Dienstreise nicht zu machen. Aber das ist keine echte Alternative, denn das würde auch bedeuten, dass ich an keine Fortbildung mehr, die außerhalb des Dienstortes stattfindet, teilnehmen würde. Und Fortbildungen sind in meinem Bereich sowieso SEHR dünn gesät.