Kann ich mir die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch innerhalb meiner Firma (nur eine andere Niederlassung) erstatten lassen?
Hallo,
ich würde so etwas als Dienstreise bezeichnen. Und somit: Ja, kann man sich erstatten lassen.
Auch bei einem Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma kann man sich die Kosten erstatten lassen. Üblich ist dies aber nur, wenn man z.B. das Vorstellungsgespräch in der Zentrale hat, die in einer anderen Stadt liegt.
Wer sich die 3,50€ S-Bahn-Kosten erstatten lässt, riskiert, dass der Arbeitgeber ein nicht gerade gutes Bild von einem bekommt.
Viele Grüße
Lumpi
Super!
Wer sich die 3,50€ S-Bahn-Kosten erstatten lässt, riskiert,
dass der Arbeitgeber ein nicht gerade gutes Bild von einem
bekommt.
Dann ist ja gut, dass ich mit so einem seltsamen Arbeitgeber, der offenbar Probleme mit gesetzlichen Regelungen hat auch nie etwas zu tun haben wollen würde.
Gruß Andreas
Hallo,
mir ist bewusst, dass ein (potentieller) Arbeitgeber die Kosten für die Anreise zum Vorstellungsgespräch erstatten muss. So steht es im Gesetz.
Allerdings würde ich einen Bewerber, der das Vorstellungsgespräch mit „wo bekomme ich meine S-Bahn-Karte erstattet“ (oder alles vergleichbare, was nicht im Verhältnis zum Gehalt steht) frägt, mit genau diesem erstatteten Betrag nach Hause schicken.
Anders sieht das für mich aus, wenn ich z.B. als Hamburger Firma einen Bewerber aus Köln einladen würde (der dann für den Job extra umziehen würde).
Es gibt halt Dinge, die das Gesetz eindeutig regelt, in der Praxis wird da ganze (zum Glück) nicht ganz so wortgetreu gelebt.
Viele Grüße
Lumpi
Abend!
ich würde so etwas als Dienstreise bezeichnen.
Und ich hätte mich mit früher mit Händen und Füßen dagegen gewehrt
die Kosten meiner Mas für Bewerbungsgesprächen auf meinen
Reisekostenkonten zu finden.
Aber das wollte er ja gar nicht wissen was wir so denken …
Der Plem
Oops, ich wollte schon antworten, aber da Du Dich nicht an die FAQ:1129 hälst, darf ich das leider nicht.