Danke für die Antwort. Die medizinische Notwendigkeit ist gegeben, die Kur ist auch schon bei der KK durch und genehmigt, Termin steht auch schon.
Die 0,22 € pro Fahrtkilometer: Woher hast Du den Betrag? BRKG heißt Bundesreisekostengesetz. Dort steht im §5 Wegstreckenentschädigung:
(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
Hier stehen also 0,20 €, maximal aber 130 €, was 650 Fahrtkilometern entspricht.
–> Ist übrigens sehr interessant. Meine Frau hatte Anfang letzten Jahres bereits die Kur angetreten, musste aber auf ärztlichem Rat hin die Kur abbrechen, da Kinder erkrankt und zudem falsch behandelt. Zuhause musste ein Kind erstmal wegen der Fehlbehandlung ins Krankenhaus. Die Kur kann meine Frau wiederholen. Für die Fahrt zur abgebrochenen Kur und zurück gab uns die KK die Auskunft, dass lediglich 0,06 € lt. SGB zu zahlen sind. Schade, dass ich hier im Forum nicht schon eher gefragt habe. Da wurden wir wohl „beschuppst“.