Fahrtkostenerstattung Mutter-Kind-Kur

Hallo an alle,
mal folgende Frage: Wenn eine Frau mit ihren beiden Kindern zu einer Mutter-Kind-Kur mit dem eigenen PKW fährt, werden die Fahrtkosten von der (gesetzlichen) Krankenkasse erstattet.
Fragen:

  • Wieviel Cent sind pro Fahrtkilometer anzusetzen?
  • Was ist mit Kosten, die im Zusammenhang mit der Anfahrt anfallen, also z. B. Fährkosten oder Brückenkosten (z. B. um nach Sylt zu kommen)

Hoffe, mir kann eine Antwort gegeben werden, evtl. mit Bezug aug irgendeinen Gesetzestext.

Hallo…

Die entscheidende Frage, die sich die KK stellen wird ist die, ob eine solche Kur medizinisch zwingend erforderlich ist. Da ist reine Ermessenssache der KK. Manche KK`s sehen es enger manche nicht so eng. Geregelt wird das im SGB V (§ 60)
Die Fahrtkostenerstattung beträgt 0,22 ct/ Kilometer abzgl. der 10 % des Eigenanteils.

Danke für die Antwort. Die medizinische Notwendigkeit ist gegeben, die Kur ist auch schon bei der KK durch und genehmigt, Termin steht auch schon.

Die 0,22 € pro Fahrtkilometer: Woher hast Du den Betrag? BRKG heißt Bundesreisekostengesetz. Dort steht im §5 Wegstreckenentschädigung:
(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.

Hier stehen also 0,20 €, maximal aber 130 €, was 650 Fahrtkilometern entspricht.
–> Ist übrigens sehr interessant. Meine Frau hatte Anfang letzten Jahres bereits die Kur angetreten, musste aber auf ärztlichem Rat hin die Kur abbrechen, da Kinder erkrankt und zudem falsch behandelt. Zuhause musste ein Kind erstmal wegen der Fehlbehandlung ins Krankenhaus. Die Kur kann meine Frau wiederholen. Für die Fahrt zur abgebrochenen Kur und zurück gab uns die KK die Auskunft, dass lediglich 0,06 € lt. SGB zu zahlen sind. Schade, dass ich hier im Forum nicht schon eher gefragt habe. Da wurden wir wohl „beschuppst“.

Hallo,
wir zahlen unter Berücksichtigung des Eigenanteils pro km 0,20 €.
Nach meinen Infos zahlen auch die anderen Kassen ( Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel) diesen Satz wenn anstelle öffentlicher Verkehrsmittel der Privat-PKW benutzt wird.
PS : Die Mutter-Kind-Kuren sind als Pflichtleistung in den Leistungs-Katalog der GKV aufgenommen worden, was aber nun nicht gleich heisst, dass eine solche Massnahme generell in jedem Falle bewilligt wird.
Gruß
Czauderna

Wie sieht das eigentlich aus wenn man seine Frau mit Kind in die Kur fährt, die ca. 650 km weit weg ist und wieder heim fährt.
Wird da Fahrtgeld (die 20 Cent / km) nur einmal für die hinfahrt bezahlt oder gibts dann auch noch mal des selbe wenn man heimfährt bzw. jemand holt Frau und Kind wieder ab.
grüßle

Hallo,
grundsätzlich nein - es sei denn der PKW ist erforderlich (medizinische Gründe) oder die Gesamtkosten wären immer noch billiger als öffentliches Verkehrsmittel, das ist allerdings eine Entscheidung der Kasse.
Gruß
Czauderna

naja, die fahrt mit der Bahn würde einfach ein bißchenwasüber 100 € kosten. naja und mit dem Auto wären es ca. 650 km. sollte man auch so hinkommen oder?